Der Bundesgerichtshof verhandelt darüber, ob einem Menschen Schmerzensgeldzusteht, weil ein Arzt sein Leiden unnötig verlängert hat. Geklagt hat ein Mann, dessen demenzkranker Vater mit einer Magensonde am Leben erhalten wurde.
Der Sohn fordert von dem Hausarzt seines Vaters Schmerzensgeld und Schadensersatz für Behandlungs- und Pflegekosten. Schmerzen und Leiden seien subjektiv. Der Fall zeigt vor allem, wie wichtig ist eine Patientenverfügung ist, sagt SZ-Redakteurin Michaela Schwinn.
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