PID:Gentestverordnung soll verschärft werden

Noch immer ist das Gesetz zur Präimplantationsdiagnostik nicht umgesetzt. Nun wollen die Bundesländer strengere Regeln durchsetzen - und könnten damit Erfolg haben.

Von Nina von Hardenberg

Im Streit um die Verordnung zu Gentests an Embryonen zeichnet sich eine Einigung zwischen den Ländern und der Bundesregierung ab. Nach Aussagen einzelner Länder signalisierte Gesundheitsminister Daniel Bahr in Gesprächen kurz vor der für Freitag geplanten Abstimmung im Bundesrat zuletzt Zustimmung zu einer Verschärfung der Regeln.

Demnach soll die Zahl der Zentren, die die Präimplantationsdiagnostik (PID) anbieten dürfen, begrenzt werden. Bahrs Verordnung, die die Anwendung der PID in Deutschland regelt, war im Vorfeld als zu weitgehend kritisiert worden. Sie könnte dazu beitragen, dass das nur in Ausnahmefällen erlaubte Verfahren künftig doch öfter angeboten werde, hieß es.

Der Bundestag hatte vor knapp zwei Jahren ein Gesetz verabschiedet, das die Gentests in Ausnahmefällen erlaubt. Paare, die Anlagen für schlimme Erbkrankheiten in sich tragen, dürfen ihren Nachwuchs demnach bei einer künstlichen Befruchtung auf Genfehler untersuchen lassen. Die Tests dürfen aber nur in speziell zertifizierten Zentren angeboten werden, eine Ethikkommission entscheidet zudem über jeden Fall. Die Rechtsverordnung, die die Ausnahmefälle regelt, fehlt bis heute.

Am Freitag soll nun der Bundesrat über einen Verordnungsentwurf von Gesundheitsminister Bahr abstimmen. Die Länder hatten aber zuletzt eine so lange Liste von Änderungsanträgen vorgelegt, dass diese die Verordnung insgesamt kippen könnten. Um dies zu verhindern fanden offenbar zuletzt Gespräche darüber statt, welche Änderungen für Länder und Bundesregierung akzeptabel wären.

Anders als vom Minister vorgesehen, wird es auf Wunsch der Länder demnach keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines PID-Zentrums geben. Die Zulassung solle vielmehr im Einzelfall geprüft werden und unter anderem davon abhängig gemacht werden, ob es überhaupt einen Bedarf gibt, heißt es in einem Bericht der Berliner Zeitung, den Länderministerien der SZ im Grundsatz bestätigten.

Die Länder hatten sich vehement dagegen ausgesprochen, dass jedes Zentrum, das die fachlichen Anforderungen erfüllt, auch automatisch die PID anbieten darf. Eine solche Regelung hätte sie jeder Steuerungsmöglichkeit beraubt und aus Sicht der Kritiker auch zu einer Ausweitung der Tests geführt, da jede einzelne Klinik um Kunden werben würde. Im Gegenzug wollen die Bundesländer nun offenbar ihre Forderung fallen lassen, in jedem Land nur eine Ethikkommissionen zu erlauben.

Das Gesundheitsministerium wollte die Gespräche am Dienstag nicht bestätigen. Bahr warb vielmehr noch mal für seinen Entwurf. Allerdings muss auch ihm an einer Einigung im Vorfeld gelegen sein. Denn hat die Länderkammer ihre Änderungsanträge einmal verabschiedet, kann der Minister die geänderte Verordnung nur noch in Kraft setzen oder insgesamt verwerfen.

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