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Pflegesätze 2016:Wieviel Pflegegeld und Pflegesachleistungen Sie 2016 erhalten

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Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zahlungen für die Pflege im Heim: Ein Überblick über die aktuellen Sätze.

Pflegegeld für die häusliche Pflege

Menschen, die die Pflege eines Angehörigen selbst übernehmen, erhalten folgendes Pflegegeld pro Monat:

  • Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 123 Euro
  • Pflegestufe I: 244 Euro ; mit Demenz: 316 Euro
  • Pflegestufe II: 458 Euro ; mit Demenz: 545 Euro
  • Pflegestufe III (mit und ohne Demenz) 728 Euro

Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege

Wer einen ambulanten Pflegedienst engagiert, hat Anspruch auf monatliche Leistungen in folgender Höhe (so genannte Pflegesachleistungen):

  • Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 231 Euro
  • Pflegestufe I: 468 Euro; mit Demenz: 689 Euro
  • Pflegestufe II: 1.144 Euro; mit Demenz: 1.298 Euro
  • Pflegestufe III (mit und ohne Demenz): 1.612 Euro
  • Härtefall (mit und ohne Demenz): 1.995 Euro

Wer einen Pflegebedürftigen tagsüber oder nachts in einer Betreuungseinrichtung unterbringt (teilstationäre Pflege), hat Anspruch auf die gleichen Sätze, allerdings nicht auf die Härtefall-Zahlung. Das Geld kann zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen bezogen werden.

Leistungen für die vollstationäre Pflege

Menschen, die in einem Pflegeheim leben, werden mit folgenden monatlichen Zahlungen unterstützt:

  • Pflegestufe 0 (gilt für Patienten mit Demenz): 0 Euro
  • Pflegestufe I (mit und ohne Demenz): 1.064 Euro
  • Pflegestufe II (mit und ohne Demenz): 1.330 Euro
  • Pflegestufe III (mit und ohne Demenz): 1.612 Euro
  • Härtefall (mit und ohne Demenz): 1.995 Euro

Für die Ersatz- oder Verhindertenpflege werden bis zu 1612 Euro gezahlt. Sie gilt für längstens sechs Wochen. Mit diesem Geld kann eine Ersatzpflegekraft bezahlt werden, wenn der Pflegende selbst krank wird oder Zeit für sich braucht.

Auch für die Kurzzeitpflege werden maximal 1612 Euro gezahlt. Damit kann ein Pflegebedürftiger bis zu vier Wochen lang in einem Heim untergebracht werden, wenn der Pflegende verhindert ist.

Ab 2017 werden die Pflegestufen abgeschafft und in neue Pflegegrade überführt. Mehr dazu lesen Sie hier.

(Quelle: Bundesgesundheitsministerium)

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