Süddeutsche Zeitung

Pflege:Altenheime setzen unqualifiziertes Personal ein

  • In vielen Altenheimen übernehmen angelernte Helfer Pflegeaufgaben, die sie eigentlich nicht ausführen dürfen.
  • Die Betreuungsassistenten müssen Bewohner allein waschen oder ihnen Medikamente verabreichen. Das verstößt gegen das Gesetz.
  • Heime dürfen Betreuungsassistenten seit 2008 beschäftigen. Zu deren Aufgaben gehört nur, mit Bewohnern spazieren zu gehen oder zu basteln.

Altenheime verstoßen gegen das Gesetz

In Altenheimen in Deutschland werden vermehrt angelernte Helfer für Pflegearbeiten eingesetzt, die sie gar nicht verrichten dürfen. Bundesweit steige die Zahl der sogenannten Betreuungsassistenten, die Heimbewohner sozial begleiten sollen, berichtet die Welt am Sonntag und beruft sich auf eigene Recherchen. In vielen Heimen würden Aufgaben, die eigentlich ausgebildete Pfleger übernehmen sollen, von angelernten Helfern ausgeführt - was gegen das Gesetz verstoße. Die Betreuungsassistenten müssten etwa Bewohner allein waschen, im Bett lagern oder ihnen Medikamente verabreichen.

Das Bundesgesundheitsministerium hob auf Anfrage die Verantwortung der Heime hervor. "Die Möglichkeit, zusätzliche Betreuungskräfte einzustellen, entbindet die Verantwortlichen vor Ort nicht davon, ihre Personalschlüssel regelmäßig zu überprüfen und an den neuen Bedarf anzupassen", sagte ein Sprecher der dpa.

Keine Entlastung

Johanna Knüppel vom Berufsverband für Pflegeberufe sagte der WamS, der Fachkräftemangel in der Altenpflege in Kombination mit den nun verfügbaren billigen Helfern lade Heimbetreiber dazu ein, die Betreuungsassistenten in der Pflege einzusetzen. "Anstatt die Pflegefachkräfte in den Heimen tatsächlich zu entlasten, wird die Versorgung auf immer mehr pflegerische Laien übertragen."

Heime dürfen Betreuungsassistenten seit 2008 beschäftigen. Zu deren Aufgaben gehört etwa, mit Bewohnern spazieren zu gehen, zu basteln oder Sport zu treiben. Zunächst gab es diese Betreuung nur für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Seit Anfang dieses Jahres ist sie für alle Pflegebedürftigen in stationären oder teilstationären Einrichtungen möglich.

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