Organspende:Vorstand der Organspende-Stiftung zurückgetreten

Nach Kritik am Geschäftsgebaren der Stiftung Organtransplantation ist einer der beiden Vorstände zurückgetreten. Doch der Unmut hält an. Gerade erregt ein neuer Vorstoß des medizinischen Vorstands der Stiftung die Gemüter: Er macht sich einmal mehr für Praktiken aus dem ethischen und juristischen Grenzbereich stark.

Christina Berndt

Sechs Monate, nachdem schwere Vorwürfe gegen ihren Vorstand erhoben wurden, hat die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Konsequenzen gezogen. Am Freitag ist einer der beiden Vorstände, der Kaufmann Thomas Beck, zurückgetreten. Beck begründete dies mit "anhaltenden Attacken auf seine Person trotz eines entlastenden Gutachtens" externer Wirtschaftsprüfer. Er wolle verhindern, dass die Organspende Schaden nehme, deren Koordination Aufgabe der DSO ist.

Das Gutachten wurde als Reaktion auf einen anonymen Brief an den Bundesgesundheitsminister erstellt, in dem schwere Vorwürfe gegen den zweiköpfigen DSO-Vorstand erhoben worden waren. Zwar enthüllte es nichts Strafbares, bestätigte aber, dass Beck mit dem aus Krankenkassenbeiträgen finanzierten DSO-Geld etwa vier Dienstwagen in sechs Jahren genutzt und Promi-Werbeveranstaltungen subventioniert hatte.

Mit dem Rücktritt von Beck sind die Probleme der DSO nach Ansicht von Kritikern jedoch nur zur Hälfte gelöst - denn die Vorwürfe in dem Brief gingen weit über Missmanagement und Vorteilsnahme hinaus. Vielmehr leiden Patienten nach Ansicht der Autoren unnötig: Die Zahl der Organspender hat zuletzt einen Tiefststand erreicht, daher arbeitet die Politik zur Zeit auch an einer Novelle des Transplantationsgesetzes. Doch diese werde ohne eine Neustrukturierung der DSO nichts bringen, sind viele in der Szene überzeugt. Zu sehr demotiviere der medizinische DSO-Vorstand, der Chirurg Günter Kirste, seine Mitarbeiter mit seinem "Führungsstil nach Gutsherrenart" und schrecke die Ärzte in den Kliniken ab, potentielle Organspender zu melden.

Kirste weist diese Vorwürfe zurück. Schuld am Organmangel seien vor allem die Kliniken, die keine Spender meldeten, und Patientenverfügungen, die für die Organspende nötige Intensivmaßnahmen ausschließen, sagte Kirste.

Mit Unbehagen betrachten Insider, dass Kirste wiederholt im ethischen und juristischen Grenzbereich agiert - und das in einem so sensiblen Bereich. Ein Schreiben Kirstes an die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen erregt derzeit die Gemüter. In dem Brief vom 19. März, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, zieht Kirste indirekt in Erwägung, dass potentielle Organspender eigens zum Zweck der Organspende intubiert und beatmet werden. Es geht also um intensivmedizinische Maßnahmen bei nicht hirntoten Menschen, die für ihre eigene Behandlung gar nicht sinnvoll wären.

Der Brief deckt sich mit Berichten von DSO-Mitarbeitern, denen gegenüber Kirste immer wieder diese Forderung erhoben hat. Auf Anfrage der SZ wollte sich Kirste dazu nicht äußern.

"Völlig inakzeptabel"

Für viele Ärzte und Ethiker sind derart schwerwiegende Eingriffe bei einem noch nicht hirntoten Patienten eine Grenzüberschreitung. "Ich halte das für völlig inakzeptabel", sagt Gundolf Gubernatis, ein ehemaliger geschäftsführender Arzt der DSO. Denn die künstliche Beatmung kann schwere Folgen haben: Wenn der Hirntod, Voraussetzung für eine Organspende, wider Erwarten doch nicht eintritt, fällt der Patient womöglich ins Wachkoma, er wird zum Pflegefall.

Ähnlich haben sich im vergangenen Jahr auch Medizinethiker und Transplantationsspezialisten von der Uni Münster geäußert. Es sei noch zulässig, dass ein bereits beatmeter Mensch ohne Hoffnung auf Rückkehr ins Leben weiter beatmet werde, so die Wissenschaftler um Bettina Schöne-Seifert. Etwas anderes sei es bei einem Patienten, "den man normalerweise würde sterben lassen". Ein solcher Patient sollte in Frieden gelassen werden.

Zum Zweck der Organspende darf niemals Leiden verlängert werden", warnt ein DSO-Mann, der sich über den Vorstoß seines Vorstands ärgert. Es müsse doch gerade das Ziel der DSO sein, die Sorge auszuräumen, dass nicht mehr alles im Sinne des Patienten getan werde, wenn dieser sich zur Organspende bereiterklärt hat.

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