Mit großer Mehrheit lehnte der Bundestag im Januar 2020 die Widerspruchslösung ab, der zufolge jeder Deutsche nach seinem Tod zum Organspender würde, wenn er nicht zu Lebzeiten widerspricht. Doch zugleich führten die Parlamentarier eine Neuerung ein, die der seit Langem vor sich hin dümpelnden Organspende in Deutschland neuen Schwung verleihen sollte: Sie beschlossen die Einführung eines digitalen Organspenderegisters, in das jeder Bürger ab 16 Jahren eintragen kann, ob er Spender werden möchte oder nicht. Mehr als vier Jahre später, im März 2024, ging das Register nach einigem Datenschutz-Hickhack endlich an den Start, im Juli sollte es nun Ernst werden: Es reicht nicht mehr aus, dass Kliniken bei einem im Hirntod verstorbenen Menschen vor der Organentnahme nach einem Organspendeausweis suchen oder die Angehörigen befragen. Sie müssen im Register abrufen, ob der Verstorbene seinen Willen hinterlegt hat. Doch das funktioniert nur sehr bedingt.
Organspende:„Das Register ist eine Katastrophe“
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Seit März können alle Bundesbürger online hinterlegen, ob sie im Falle ihres Hirntods Organe spenden wollen. Doch Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es so einfach wäre.
Von Christina Berndt
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