Zuckrige Getränke werden weiterhin in Strömen fließen: Wenige Stunden vor dem Start hat ein Richter das geplante Verbot übergroßer Becher mit gesüßten Getränken in New York gestoppt. Die neuen Regelungen dürften nicht in Kraft treten, entschied ein Richter am Obersten Gerichtshof des Bundesstaats New York am Montag. So sei es beispielsweise nicht gerecht, dass das Verbot nur für bestimmte Getränke gelte und auch nur für bestimmte Verkaufsorte, zum Beispiel Fast-Food-Läden oder Kinos. Die Regelungen seien "überfrachtet mit willkürlichen und unberechenbaren Konsequenzen", hieß es zur Begründung.
Geklagt hatte ein Zusammenschluss von Händler-Verbänden und Getränkeherstellern. New Yorks Bürgermeister Michael Bloomberg kündigte per Kurznachrichtendienst Twitter an, sobald wie möglich Einspruch gegen die Gerichtsentscheidung einzulegen. "Wir sind zuversichtlich, dass die Regelung schlussendlich in Kraft treten können wird."
Das Verbot der Riesen-Becher gilt als eines der Prestigeprojekte des scheidenden Bürgermeisters. Es soll die weit verbreitete und stetig ansteigende Fettleibigkeit der US-Amerikaner bekämpfen. Nach Angaben des New Yorker Rathauses sterben allein in der Millionenmetropole jedes Jahr rund 5000 Menschen an den Folgen von Fettleibigkeit.
"Fettleibigkeit wird zum größten Gesundheitsproblem in diesem Land", hatte Bloomberg im Mai 2012 gesagt, als er den Plan zum ersten Mal vorstellte. "Wir versuchen, etwas dagegen zu unternehmen." Bloomberg verweist auf Studien, wonach fast 60 Prozent der Bewohner von New York übergewichtig oder fettleibig sind. Bei den Kindern sollen rund 40 Prozent betroffen sein.
Ärzte hatten die Regelungen unterstützt, sie allerdings als nicht ausreichend bemängelt.
Händler-Verbände und Getränkehersteller waren jedoch schon seit Monaten Sturm gegen das neuartige Verbot gelaufen, während aus der Bevölkerung relativ wenig Kritik kam.
Das neue Gesetz hatte ursprünglich in der Nacht zum Dienstag um Mitternacht (Ortszeit) wirksam werden sollen. Dann wären Becher mit gesüßten Getränken von Cola bis Kaffee nur noch bis zu einer Größe von etwa 470 Milliliter erlaubt gewesen. Einige Getränke wie etwa Milch-Shakes sollten aufgrund des hohen Milchgehalts jedoch von der Regelung nicht betroffen sein. Getränke mit Süßstoff anstatt Zucker sowie Säfte waren ebenfalls ausgenommen.