Etwa 1000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Werden die Deutschen zu dem Thema befragt, offenbart sich eine paradoxe Situation: Etwa drei Viertel zeigen sich prinzipiell zur Organspende bereit, aber weniger als ein Viertel hat einen Organspendeausweis. Die Neuregelung des Transplantationsgesetzes soll nun durch sanften Druck mehr Menschen dazu bringen, ihre Spendenbereitschaft zu dokumentieren. Das Gesetz sieht vor, dass alle Bürger über 16 Jahre künftig regelmäßig zu ihrer Organspende-Bereitschaft befragt werden.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Organspende.
Wer fragt künftig welche Informationen ab?
Die gesetzlichen wie die privaten Krankenkassen werden künftig Versicherte ab 16 Jahren schriftlich fragen, ob sie nach ihrem Hirntod Organe spenden wollen. Die Angeschriebenen können mit "Ja", "Nein" oder "Ich weiß nicht" antworten. Außerdem können sie wie bisher auch angeben, ob nur bestimmte Organe entnommen oder von der Spende ausgeschlossen werden sollen. Schon in diesem Jahr sollen die Briefe erstmals, 2014 zum zweiten Mal verschickt werden. Danach werden die Befragungen vorausichtlich im Fünf-Jahres-Turnus vorgenommen werden.
Muss ich den Brief beantworten?
Es gibt keinen Zwang, den Brief zu beantworten. Er darf ungelesen in den Papierkorb geworfen werden.
Wo werden meine Antworten hinterlegt?
Wer sich für die Organspende entscheidet, vermerkt diese Information auf einem Organspendeausweis, den er immer bei sich tragen sollte. Die Ausweise werden künftig mit den Schreiben der Krankenkassen verschickt. Auch Bürger- oder Passämter sollen künftig Organspendeausweise ausgeben. Für alle anderen ändert sich vorerst nichts.
Sobald es technisch möglich ist, soll die Spendenbereitschaft auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden können. Dies ist frühestens 2014 der Fall und noch nicht im Detail geregelt.
Werden die Angehörigen nach dem Tod in die Entscheidung über eine Organspende eingebunden?
Sofern ein Mensch seinen Willen zur Organspende zweifelsfrei dokumentiert hat, werden die Angehörigen lediglich über das weitere Verfahren informiert. Hat ein Verstorbener keine Aussage getroffen, müssen die Familienmitglieder versuchen, seinen mutmaßlichen Willen zu ermitteln. Die Erfahrung zeigt, dass Angehörige damit oft überfordert sind.
Transplantationen:Wie andere Länder an Spenderorgane kommen
Die Deutschen sollen künftig gründlicher über das Thema Organspende nachdenken. Dabei sind die Neuregelungen des Transplantationsgesetzes vergleichsweise moderat. Andere Länder haben drastischer auf den Mangel an Spenderorganen reagiert. Taugen sie als Vorbilder?
Welche Organe können gespendet werden?
Für die Spende kommen zum einen die inneren Organe Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm in Frage. Sie retten in den meisten Fällen Schwerstkranke vor dem Tod. Daneben können Verstorbenen aber auch - falls nicht anders vermerkt - Gewebe entnommen werden. Sie retten nur in den wenigsten Fällen Menschenleben, sondern verbessern die Lebensqualität von Kranken.
So kann Hornhaut von den Augen fast erblindeten Menschen einen Teil ihrer Sehkraft zurückgeben. Arm- oder Beinknochen können Amputationen bei Unfallopfern oder Krebskranken verhindern. Zum Teil werden Gewebe allerdings auch in der Schönheitschirurgie verwendet, etwa um Lippen voller aussehen zu lassen. Wer solche Verwendungen ausschließen will, muss dies auf dem Organspendeausweis vermerken.
Wer kommt als Spender in Frage?
Nur etwa ein Prozent der 400.000 Menschen, die jedes Jahr im Krankenhaus sterben, erfüllen die Voraussetzung zur Organspende. Bei ihnen ist das Gehirn - beispielsweise durch einen Unfall - unwiderruflich geschädigt; sie können aber weiter beatmet werden, so dass ihre anderen Organe noch mit Blut versorgt werden.
Formale Voraussetzung ist, dass zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod bestätigen. Diese Mediziner dürfen nicht an der Entnahme oder Übertragung der Spenderorgane beteiligt sein. Ob mit dem Hirntod definitiv alle Funktionen erloschen sind, ist allerdings unter Wissenschaftlern umstritten.
Wer entscheidet über die Zuteilung von Spenderorganen?
Die Stiftung Eurotransplant ist für die Zuteilung in sieben europäischen Ländern, darunter Deutschland zuständig. Sie spricht sich mit den nationalen Einrichtungen wie Spendenorganisationen und Kliniken ab. Bei der Entscheidung, wer ein Organ bekommt, spielt es keine Rolle, ob sich der potentielle Empfänger selbst einmal zur Organspende bereiterklärt hat oder nicht. Die Kritierien der Vergabe sind Dringlichkeit und Erfolgsaussichten.
Meilensteine der Transplantationsmedizin:Wo sich der Tod mit dem Leben vermählt
Organ- und Gewebespenden haben der Medizin zu enormen Fortschritten verholfen. Tausende Mensche entkamen dem sicheren Tod oder erhielten durch eine Transplantation ihren Lebensmut zurück. Doch nicht jeder ärztliche Eingriff war erfolgreich. Über die Möglichkeiten und Grenzen von Organverpflanzungen.
Welche Erfolgsaussichten hat eine Transplantation?
Am erfolgreichsten ist die Nierenspende. Nach fünf Jahren sind Studiendaten zufolge 75 Prozent der transplantierten Nieren funktionstüchtig. Herz und Bauchspeicheldrüse funktionieren nach diesem Zeitraum zu 65 Prozent, Leber und Lungen in 55 Prozent aller Fälle.
Welche Auswirkungen hat eine Organspende auf den Abschied der Familie vom Sterbenden?
Familien sollten sich bewusst sein, dass eine geplante Organentnahme umfangreiche medizinische Prozeduren erfordert. Ein intimes, langsames Abschiednehmen ist in diesem Fall schlecht möglich. Angehörige können nach der Organentnahme Zeit mit dem Verstorbenen verbringen. Allerdings sollten sie darauf vorbereitet sein, die Spuren des chirurgischen Eingriffs am Körper des Toten zu sehen.
Erfährt die Familie, wer die Organe bekommt?
Nein, in Deutschland erfolgen Spenden anonym. Weder Empfänger noch die Familie des Spenders erfahren voneinander. Es gibt jedoch die Möglichkeit, über die Deutsche Stiftung Organtransplantation Briefe - etwa Dankesschreiben - in anonymisierter Form weiterleiten zu lassen. Der Empfänger kann die Annahme jedoch verweigern.
Wie wird sich das neue Gesetz auf die Organspende-Bereitschaft auswirken?
In ersten Umfragen gaben zwei Drittel der Deutschen an, die Frage nach der Bereitschaft zur Organspende mit "Ja" beantworten zu wollen. Da in der Regel unverbindliche Absichtserklärungen leichter gegeben werden als definitive Zusagen, könnte die Rate tatsächlich jedoch niedriger ausfallen.
Derzeit liegt Deutschland bei der Zahl der Spenden im europäischen Vergleich im unteren Drittel. Ob es jetzt zu den Spitzenreitern aufschließt, ist fraglich. Denn in diesen Ländern, zu denen Spanien, Belgien und Österreich gehören, gilt die so genannte Widerspruchsregelung. Das heißt: Jeder wird automatisch als Organspender betrachtet, sofern er nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. In den 16 west- und mitteleuropäischen Ländern mit dieser Regelung kommen auf eine Million Einwohner durchschnittlich 21 Spender. In Deutschland dagegen liegt die Rate derzeit zwischen 14 und 16 Spendern pro einer Million Einwohner.
Ändert sich etwas für Lebendspender?
Wer einem anderen Menschen zu Lebzeiten etwa eine Niere spendet, soll künftig besser abgesichert sein. Ansprüche sollen künftig bei der Kasse des Organempfängers geltend gemacht werden. Arbeitnehmer sollen außerdem eine Entgeltfortzahlung für sechs Wochen erhalten.