Medizin:Zentrale Psychiatrie-Studie unter Manipulationsverdacht

Psychiatrische Ambulanz

Der Personalbedarf für Psychiatrien soll neu ermittelt werden - zentrale Rolle spielt dabei die "PPP"-Studie.

(Foto: Julian Stratenschulte/dpa)
  • Die Studie "Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik" spielt eine Schlüsselrolle für die künftige Personalausstattung der psychiatrischen Einrichtungen in Deutschland.
  • Doch die Untersuchung steht unter Manipulationsverdacht. Es sollen an weniger Kliniken Daten erhoben worden sein als angegeben.
  • Eine Untersuchungskommission hat nun empfohlen, ein förmliches Untersuchungsverfahren einzuleiten.
  • Der Psychologe Hans-Ulrich Wittchen, der die "PPP"-Studie leitet, sieht sich dagegen als Opfer einer Kampagne.

Von Marc Scheloske

Es war Ende Januar, als den Ombudsmann der TU Dresden erste Hinweise auf wissenschaftliches Fehlverhalten erreichten. Im Rahmen einer überaus wichtigen Studie seien Daten nicht korrekt erhoben worden, so lauteten die Vorwürfe. Gemeint ist eine Studie mit dem Titel "Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik (PPP)". Durchgeführt wurde sie unter der Leitung des Psychologen Hans-Ulrich Wittchen. Die Hinweise auf die Unregelmäßigkeiten bei der Datenerhebung kamen aus dem Kreis seiner eigenen Mitarbeiter.

Sind die Anschuldigungen begründet, oder steht hier ein verdienter Forscher zu Unrecht am Pranger? Die TU Dresden setzte im Februar eine Untersuchungskommission ein, während Studienleiter Wittchen den Verdacht jeglichen Fehlverhaltens weit von sich weist. Noch Ende März beteuert er: "Die Vorwürfe wurden vollständig entkräftet." Die Kommission ist anderer Ansicht. Nach Abschluss einer ersten Prüfung teilte das Gremium unter Vorsitz des Hamburger Juristen Hans-Heinrich Trute Anfang April mit, "das Verfahren nicht zu beenden, sondern ins förmliche Untersuchungsverfahren überzuleiten". Ob der international angesehene Epidemiologe Wittchen bei seiner Studie tatsächlich unsauber gearbeitet hat, werden die weiteren Überprüfungen ergeben. "Bis zum Abschluss des Untersuchungsverfahrens gilt die Unschuldsvermutung", sagt Hans Müller-Steinhagen, Rektor der TU Dresden.

Zentrale Weichenstellung für die psychiatrische Versorgung

Für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ist die Sache jetzt schon ein Super-GAU. Der Bundesausschuss ist nämlich Auftraggeber der Untersuchung, die in der Szene auch als "Wittchen-Studie" geläufig ist. Es geht um eine zentrale Weichenstellung für die psychiatrische Versorgung in der Bundesrepublik mit Auswirkungen auf die nächsten Jahrzehnte. Der Bundestag hat den G-BA beauftragt, neue Mindeststandards für das Personal in psychiatrischen Einrichtungen zu definieren. Und zwar noch in diesem Jahr. Der PPP-Studie war dabei eine Schlüsselrolle zugedacht. Sie sollte empirisch abgesicherte Antworten auf die Frage liefern, wie viel Zeit das Personal aktuell in Kliniken und Ambulanzen zur Verfügung hat.

Die Qualität der psychiatrischen Versorgung hängt wesentlich davon ab, wie lange sich Ärzte, Therapeuten und Pfleger jedem einzelnen Patienten widmen können. Wie viel das ganz genau ist, wird derzeit durch die bundesweit verbindliche Personalverordnung (Psych-PV) vorgegeben. Doch diese maßgebliche Verordnung stammt aus dem Jahr 1991. "Seitdem hat sich die Zahl der stationär behandelten Patienten mehr als verdoppelt und deren Verweildauer in den Kliniken mehr als halbiert", sagt Thomas Pollmächer, Direktor des Zentrums für psychische Gesundheit am Klinikum Ingolstadt. Gleichzeitig habe der Bürokratieaufwand enorm zugenommen, und man versuche heute auch viel stärker, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, so Pollmächer, der Vorsitzende der Bundesdirektorenkonferenz, dem Verband leitender psychiatrischer Ärzte.

Wurden Datensätze kopiert oder ein doch gängiges Verfahren aus der Statistik eingesetzt?

Eine neue Personalrichtlinie, die der veränderten Realität in der Psychiatrie Rechnung trägt, ist also längst überfällig. Zum 1. Januar 2020 soll sie in Kraft treten, wenn alles gut geht. Doch ob die PPP-Studie nun überhaupt für die Neuformulierung der Richtlinie berücksichtigt werden kann, ist inzwischen fraglich.

An rund 100 psychiatrischen Kliniken sollten repräsentative Daten zur Personalsituation erhoben werden, so der Auftrag an die Gesellschaft für Wissenschaft und Technologietransfer (GWT-TUD), einer Tochtergesellschaft der TU Dresden. Bei ihr und Studienleiter Hans-Ulrich Wittchen schien alles in besten Händen. Zwei Jahre hatten die Dresdner Wissenschaftler dafür Zeit. Im Dezember 2018 lieferten sie ihren Ergebnisbericht ab. Letztlich seien zwar nicht 100, aber immerhin 93 Klinikstandorte für die Auswertung berücksichtigt worden, ist dort zu lesen. Doch das sei irreführend, so reklamieren Hinweisgeber. Es seien deutlich weniger Kliniken besucht worden, sagen sie.

Das Herzstück der Studie bestand aus Datenerhebungen direkt vor Ort. An ausgewählten psychiatrischen Stationen wurden Personalinterviews geführt, der Arbeitsaufwand protokolliert und Patienten-Merkmale erfasst. Wenn die Vorwürfe zutreffen, wurden tatsächlich nur 71 Kliniken besucht. Für die übrigen Standorte habe Wittchen angeordnet, die fehlenden Daten "zu duplizieren", wie Spektrum der Wissenschaft berichtete. Man habe demnach teils komplette Datensätze schlicht per Copy and Paste erzeugt. Sollte sich das bewahrheiten, wäre das ein gravierender Fall wissenschaftlichen Fehlverhaltens.

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