Süddeutsche Zeitung

Medizin:Zahnspangen und Klammern ohne Nutzen

  • Jedes Jahr geben Krankenkassen 1,1 Milliarden Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus.
  • Von 2008 bis 2016 haben sich die Kosten pro Patient verdoppelt, der medizinische Nutzen ist allerdings nicht belegt.
  • Der Bundesrechnungshof kritisiert deswegen das Bundesgesundheitsministerium und fordert eine Versorgungsforschung.

Von Werner Bartens

Kinder sind teuer. Viele Eltern belasten aber nicht so sehr mit Fußbällen eingeschossene Scheiben oder demolierte Fahrräder - sondern die Zuzahlungen beim Kieferorthopäden. Für die zumeist zwei bis vier Jahre währenden Behandlungen werden bis zu 6000 Euro oder mehr fällig. Selbst wenn die Krankenkassen den Großteil der Kosten für Klammern, Spangen und andere Korrekturapparate übernehmen, summiert sich der Eigenanteil, den die Versicherten selbst zu tragen haben, schnell auf tausend Euro.

Dieses Geld können sich Patienten wie Kassen womöglich sparen. Der Bundesrechnungshof kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme mit deutlichen Worten, dass der Nutzen der Klammern und Spangen nicht belegt ist. "Ziel und Erfolg kieferorthopädischer Behandlungen sind nur unzureichend erforscht", so das vernichtende Urteil. "Die fehlende Transparenz kritisierten der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information schon vor Jahren." Das Bundesministerium für Gesundheit ging dem allerdings bis heute nicht nach.

90 Prozent der Behandlungen sind allenfalls aus kosmetisch-ästhetischen Gründen zu rechtfertigen

Wie in vielen medizinischen Bereichen in Deutschland werden konkrete Zahlen und Einblicke in die Versorgung von ärztlichen Fachverbänden und Organisationen nicht transparent gemacht. Krankenkassen geben jedes Jahr 1,1 Milliarden Euro für die kieferorthopädische Behandlung aus, schätzungsweise die Hälfte aller Kinder wird regelmäßig behandelt. "Ministerium und Krankenkassen haben kaum Einblick in das konkrete Versorgungsgeschehen", kritisieren Experten des Bundesrechnungshofes. "Aber die Kosten pro Patient haben sich von 2008 bis 2016 ungefähr verdoppelt."

Zwar kann es ästhetische Gründe geben, die Zähne begradigen zu lassen. "Medizinisch sind die Eingriffe aber oft unnötig. Um die entscheidende Frage, ob die Behandlung überhaupt indiziert ist, drücken sich die meisten Kieferorthopäden", sagt Jens Türp, Professor für Zahnmedizin an der Universität Basel und Sprecher des Deutschen Netzwerks evidenzbasierte Medizin zum Thema Zahnheilkunde. Die evidenzbasierte Medizin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die besten Belege zur optimalen Versorgung Gesunder wie Kranker heranzuziehen. Dazu muss im Wust der Studien und anderer Informationen erst die Spreu vom Weizen getrennt werden.

Türp zeigt in seinen Vorlesungen Bilder des Schauspielers Fernandel ("Don Camillo") und von Franck Ribéry - mit erstaunlich ähnlich schiefen Zähnen und Fehlstellungen im Gebiss. "Beide hätten die Möglichkeiten gehabt, das korrigieren zu lassen - haben es aber nicht gemacht, weil es medizinisch nicht nötig ist", so der Zahnmediziner.

Spricht er Kollegen darauf an, bekommt Türp immer wieder zu hören, dass 90 Prozent der Behandlungen allenfalls aus kosmetisch-ästhetischen Gründen zu rechtfertigen wären, nicht aus medizinischen. Offiziell wolle das jedoch kein Kieferorthopäde zugeben. "Dann soll man aber bitte von einem Verhältnis zwischen Kunden und Dienstleister reden - und nicht von Arzt und Patient", sagt Türp.

"Da wird mit Knacken und Arthrose Angst verbreitet" - aber Kieferarthrose gibt es gar nicht

Die Gründe, mit denen Kieferorthopäden Eltern einreden, dass ihre Kinder dringend eine Klammer oder andere Korrekturbehandlungen bräuchten, seien nicht stichhaltig oder widerlegt, kritisieren Experten seit Jahren. "Da wird mit Knacken, Knochenschmerzen, späterem Fehlbiss, Kopfweh und Arthrose Angst verbreitet", sagt Zahnmediziner Türp. "Dann stimmen Eltern schnell zu, dabei stimmen die Argumente gar nicht, Arthrose gibt es im Kiefergelenk beispielsweise gar nicht, das sind physiologische Anpassungsvorgänge ohne Therapiebedarf."

Bereits 2001 hatte der Sachverständigenrat im Gesundheitswesen angemahnt, dass nur unzureichend untersucht sei, ob und wenn ja wann eine kieferorthopädische Behandlung notwendig wäre. 2012 versuchte die Kassenärztliche Vereinigung der Zahnärzte, Abrechnungsdaten von Kieferorthopäden bundesweit zusammenzuführen, um einen besseren Einblick in die Versorgung zu erhalten. Dies verhinderte das Gesundheitsministerium aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken.

Kritische Zahnmediziner wissen, dass der medizinische Nutzen einer kieferorthopädischen Behandlung meist marginal ist. "Anhand aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse lassen sich in vielen Fällen keine - akuten oder potentiellen - gesundheitlichen oder essenziellen funktionellen Beeinträchtigungen und Risiken abweichender Zahnstellungen nachweisen", konstatierten Kieferorthopäden und Ärzte der Universität Greifswald 2015 in einer Fachzeitschrift - passenderweise für "Ethik in der Medizin".

Am Zug sind Ärzteverbände und Politik. "Das Bundesgesundheitsministerium bleibt aufgefordert, eine Versorgungsforschung im Bereich Kieferorthopädie anzustoßen" und dürfe es "nicht bei ungeprüften Selbstverpflichtungen der Zahnarztverbände belassen", so der Bundesrechnungshof. Dazu gehöre es auch, "dass den Versicherten fundierte und verständliche Informationen über kieferorthopädische Selbstzahlerleistungen zugänglich sein sollten. Hierfür muss deren Nutzen wissenschaftlich evaluiert werden."

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