Arzneimittelgesetz:Ende des Preis-Pokers um Pillen

Pharmakonzerne sollen Medikamentenpreise künftig nur noch für ein Jahr festlegen dürfen. Was bedeutet dies für Ärzte und Patienten?

Von Guido Bohsem, Berlin

Der Wirkstoff ist für den amerikanischen Pharmahersteller Gilead eine wahre Goldgrube. Mit ihm können viele Formen der tückischen Hepatitis C geheilt werden. Den Patienten bleibt damit eine schwere Erkrankung der Leber oder sogar Leberkrebs erspart. In zwei unterschiedlichen Varianten brachte das Unternehmen den Wirkstoff auf den deutschen Markt - einmal in Kombination mit einem anderen Wirkstoff und einmal alleine. Beide jedoch für einen sehr hohen Preis. Für Gilead entpuppte sich das als glänzendes Geschäft. Im ersten Jahr der Zulassung erzielte das Unternehmen hierzulande mit den beiden Medikamenten 1,27 Milliarden Euro.

Solche Kosten sollen nach Willen des Gesundheitsministeriums künftig verhindert werden. Ressortchef Hermann Gröhe (CDU) hat deshalb nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der den Preispoker der Pharmakonzerne bändigen soll. Im Gegenzug eröffnet Gröhe ihnen aber die Möglichkeit, in den anderen europäischen Ländern höhere Preise zu verlangen als das bislang möglich war. Die SZ beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Wie soll die Preisbremse wirken?

In Deutschland können die Unternehmen ein Jahr lang selbst festlegen, welchen Preis sie von den Kassen für ein neues Medikament fordern. In der Zwischenzeit prüfen staatliche Stellen, ob das neue Mittel im Vergleich zu älteren Pillen einen zusätzlichen Nutzen für die Patienten bringt. Auf Basis dieser Beurteilung dann verhandeln Kassen und Hersteller über den Preis, der nach den ersten zwölf Monaten gelten soll. Künftig soll nun zusätzlich geprüft werden, wie viel Geld das Unternehmen im ersten Jahr eingenommen hat. Überschreitet der Umsatz 250 Millionen Euro, gilt für jede zusätzlich verkaufte Packung rückwirkend der mit den Kassen vereinbarte Preis. Gröhe wählt damit eine für die Pharmaindustrie günstige Regelung. Zur Diskussion stand auch, den verhandelten Preis ohne Umsatzschwelle rückwirkend gelten zu lassen. Die Pharmaunternehmen hätten den Kassen dann den Preisunterschied für die ersten zwölf Monaten erstatten müssen.

Wie viele Mittel erfasst die Schwelle?

Als Faustregel gilt, dass nur sehr wenige Arzneimittel im ersten Jahr die Schwelle von 250 Millionen Euro überschreiten. Nach Angaben des Spitzenverbands der Krankenkassen waren es zuletzt nur drei. Die vier dahinter liegenden Präparate lagen bei Umsätzen zwischen 110 000 und 179 000 Euro im ersten Jahr. Wäre die Schwelle schon in Kraft, hätten die Krankenkassen nach Berechnung des Gesundheitsministeriums in den vergangenen Jahren rund 200 Millionen Euro gespart.

Was ändert sich sonst noch bei den Preisen für die Medikamente?

Künftig sollen zwei Preise gelten. Ärzte, Apotheker, Pharmagroßhandel und auch Privatpatienten erfahren nach den Plänen des Ministeriums den realen Preis des Medikaments - also den Betrag, den der Hersteller mit den Kassen vereinbart hat. (Im Fall der Hepatitis-C-Pille etwa senkte Gilead den Preis nach den Verhandlungen mit den Kassen von 700 Euro auf 488 Euro.) Offiziell aber wird demnächst nur noch der höhere, ursprüngliche Preis ausgewiesen.

Warum pochen die Pharmakonzerne auf diese Regelung?

Für die Unternehmen verbirgt sich dahinter ein einfaches Kalkül. Am deutschen Listenpreis orientieren sich Dutzende andere Länder. So spielt nach einer Untersuchung im Auftrag der EU-Kommission der deutsche Preis etwa in 16 europäischen Ländern eine Rolle. Ist der hierzulande ausgewiesene Preis höher, so das Kalkül der Pharmafirmen, lassen sich auch höhere Preise im Ausland erzielen. Die Krankenkassen hingegen warnen davor, dass diese Mondpreis-Regelung auf Deutschland zurückfallen könnte. Denn bei den Verhandlungen über die künftigen Preise sind sie gehalten, sich auch am europäischen Niveau zu orientieren. Dieses werde aber durch die Mondpreise höher ausfallen als bisher, was wiederum zu höheren Preisen in Deutschland führt. Die Rede ist von einem Turmtreppeneffekt und dieser werde auf Dauer teuer für die Kassen.

Profitieren auch die Patienten von der neuen Gesetzgebung?

Ja, denn eine zentrale Idee des Gesetzes ist es, den Ärzten mehr Informationen über die neuen Medikamente zukommen zu lassen. So sollen die Mediziner künftig über ihre Praxissoftware informiert werden, welches Medikament für welchen Patienten das sinnvollste ist - unter medizinischen und auch wirtschaftlichen Aspekten. Bislang müssen die Ärzte aufwendig recherchieren, um an diese Informationen zu kommen. Zunächst war erwogen worden, die Hinweise in Form einer Ampel zu gestalten. Doch diesen Plan hat man wieder fallen gelassen. Nun soll eine Expertengruppe ausarbeiten, wie den Medizinern die Informationen am besten übermittelt werden können.

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