Magdeburg (dpa/sa) - Schul- und Kita-Träger in Sachsen-Anhalt bekommen mehr Zeit, um Fördermittel für mobile Luftreiniger zu beantragen. Der schriftliche Antrag müsse nun bis spätestens 11. März vollständig vorliegen, teilte das Bildungsministerium am Mittwoch in Magdeburg mit. Der Auszahlungsantrag und die bezahlten Rechnungen sowie die Zahlungsnachweise müssen in Kopie bis spätestens zum 1. Juni 2022 im Ministerium eingereicht sein und nicht mehr wie bisher bis zum 28. Februar.
Sachsen-Anhalt erhält vom Bund 5,4 Millionen Euro, um den Infektionsschutz an Schulen und Kitas zu verbessern und stellt selbst Geld in gleicher Höhe zur Verfügung. Die Verwaltungsvereinbarung sehe eine Förderung für mobile Luftreinigungsgeräte nur vor, wenn Räume schlecht belüftet werden können, teilte das Ministerium weiter mit.
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