Es ist ein außergewöhnlicher Akt, und es ist wohl vor allem ein Akt der Verzweiflung: Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen künftig die Kosten von vier Medikamenten erstatten, wenn Ärzte sie gegen Long Covid verschreiben – und das, obwohl diese Medikamente dafür gar nicht zugelassen sind. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) als jenes Gremium, das über die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen entscheidet, am Donnerstag bekannt gegeben. Die Empfehlung muss noch durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt werden, was aber sehr wahrscheinlich ist.
Beschluss des Gemeinsamen BundesausschussesVier Off-Label-Medikamente gegen Long Covid können jetzt erstattet werden
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Die gesetzlichen Krankenkassen können künftig für mehrere Medikamente gegen Long Covid aufkommen, obwohl diese für die Behandlung nicht zugelassen sind. Was Experten davon halten.
Von Christina Berndt
