„Lipödem? Da nehmen wir leider keine Kassenpatienten mehr auf.“ Die zweite Praxis teilt Ähnliches mit und bei der dritten ist ein Anruf überflüssig, weil auf der Website der Hinweis steht: „Aus Kapazitätsgründen führen wir keine Lipödem-Diagnose durch.“ Wer den Verdacht auf ein Lipödem hat, braucht zunächst ärztlichen Rat. Doch schon eine stichprobenhafte Terminsuche zeigt, wie schwer der Zugang zur Versorgung sein kann.
Lipödem bezeichnet eine schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich bei Frauen auftritt. Betroffen sind die Extremitäten, also Arme oder Beine, während der Rumpf, Füße und Hände schlank bleiben. Das Fettgewebe ist schmerz-, stoß- oder druckempfindlich und vor allem: diätresistent. Behandeln lässt sich die Krankheit mit manueller Lymphdrainage, Kompressionsbekleidung oder einer operativen Entfernung des Fettgewebes – der sogenannten Liposuktion. Eine nun veröffentlichte Studie zeigt, dass diese die Symptome in allen Stadien der Krankheit verbessert. Die Operation soll daher nun mehr Frauen erstattet werden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der über Leistungen der gesetzlichen Kassen entscheidet, im vergangenen Jahr anhand der vorläufigen Daten. Aber ob die neue Regelung für Betroffene so viel verändert, ist fraglich.
Wie viele Frauen an einem Lipödem leiden, ist unklar. Oft wird von jeder zehnten Frau gesprochen, aber belastbare Zahlen gibt es nicht. Grund für die Unsicherheit ist, dass Lipödem nicht selten mit Adipositas verwechselt wird. Zwar können beide Krankheiten zusammen auftreten, aber auch normalgewichtige Frauen können an einem Lipödem erkranken. Die Diagnose ist anspruchsvoll, denn sie stützt sich hauptsächlich auf zwei Kriterien: Disproportion zwischen Rumpf und Extremitäten sowie Schmerz. „Beides ist unscharf“, sagte Stefan Rapprich, Hautarzt und Phlebologe, dem Science Media Center (SMC). Es ist „eine rein klinische Diagnose – es gibt keinen Laborwert und keine Bildgebung, die sie sichern könnten.“
Bisher war eine Liposuktion nur im Stadium III Kassenleistung, Patientinnen mit Stadium I und II hatten nur Anspruch auf eine konservative Therapie. Doch die nun veröffentlichten Zwischenergebnisse der Lipleg-Studie, auf denen die G-BA-Entscheidung beruht, sprechen für sich: Knapp 70 Prozent der operierten Frauen mit Lipödem in allen Stadien gaben an, dass ihre Schmerzen nach dem Eingriff auf einer Skala zwischen null und zehn um mindestens zwei Punkte geringer waren. In der konservativ behandelten Vergleichsgruppe war das nur bei acht Prozent der Fall. Der Beschluss des G-BA ändert das: Unter gewissen Voraussetzungen wird die Liposuktion in allen Stadien von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Stationär ist der Eingriff seit Oktober 2025 möglich, ambulant erst seit Juli 2026.
„Es ist ein Zeitproblem – und, ganz ehrlich gesagt, auch ein Honorarproblem.“
Zunächst klingt das nach einer guten Nachricht, denn „die Stadieneinteilung sagt wenig über den Leidensdruck aus“ so Rapprich. Damit die Kosten übernommen werden, muss die Diagnose aber von einem Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Haut- und Geschlechtskrankheiten gestellt werden – oder von einem Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie.
Patientinnen warteten jedoch seiner Erfahrung nach durchschnittlich ein Dreivierteljahr auf einen Facharzttermin, erklärt Rapprich. Auch Gabriele Faerber, Allgemeinmedizinerin mit Spezialisierung auf Lymphologie, Phlebologie und Ernährungsmedizin, sieht die Problematik: „Es ist ein Zeitproblem – und, ganz ehrlich gesagt, auch ein Honorarproblem.“ Die Vergütung für die Diagnosestellung sei für Fachärzte sehr gering. Dazu sei der Ansturm derzeit so groß, dass viele Praxen einen Aufnahmestopp verhängt hätten.
Bevor eine Operation möglich ist, muss konservativ behandelt werden. Nur wenn durch Maßnahmen wie manuelle Lymphdrainage und Kompression keine ausreichende Besserung eintritt, wird eine Operation erwogen. Hier wartet allerdings die nächste Hürde: „Wir haben bei Weitem nicht genug Operateure“, so Faerber. Damit die Liposuktion als Kassenleistung wirtschaftlich sei, müsse man als Praxis gut organisiert sein: „Man braucht mehrere Räume, damit man die Patientinnen parallel vorbereiten, operieren und anschließend überwachen kann.“ Der GKV-Spitzenverband gibt jedoch an, ihm seien derzeit keine Rückmeldungen bekannt, wonach Praxen oder ambulante OP-Zentren die Liposuktion deshalb nicht oder nur eingeschränkt anböten.
Eine wichtige Einschränkung ist zudem der Grenzwert für den Body-Mass-Index (BMI): Frauen mit einem BMI zwischen 32 und 35 müssen unter einem Grenzwert der sogenannten Waist-to-height-ratio (WHtR), also dem Verhältnis von Taillenumfang zu Körpergröße bleiben. Dadurch soll sichergestellt werden, dass das Übergewicht maßgeblich durch das Lipödem verursacht wird. Wird der altersabhängige WHtR-Grenzwert überschritten, muss vor einer Liposuktion die zugrundeliegende Adipositas behandelt werden. Gleiches gilt für Frauen, die einen BMI von über 35 haben. „Diese Hürde ist aus meiner Sicht sachlich nicht begründet und trifft ausgerechnet die Frauen mit dem höchsten Leidensdruck“, kritisiert Rapprich.
Faerber wirbt um Verständnis: „Wenn man bedenkt, wie die Situation bisher war, ist es ein Fortschritt, dass die Operation überhaupt eine Kassenleistung ist.“ Aber, warnt Rapprich: „Ohne eine realistische Vergütung bleibt der neue Leistungsanspruch für viele Frauen ein Anspruch auf dem Papier.“

