Leserdiskussion:Lebenserhaltung ohne Patientenverfügung - im Zweifel für das Leben?

Damit die eigenen Wünsche für das Lebensende wirklich berücksichtigt werden, raten Experten zu einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. (Foto: dpa)

Der BGH muss klären, ob ein Mann Schmerzensgeld bekommt, weil sein dementer Vater womöglich unnötig lang am Leben gehalten wurde. Der Verstorbene hatte keine Patientenverfügung aufgesetzt.

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