LeserdiskussionLebenserhaltung ohne Patientenverfügung - im Zweifel für das Leben?

Damit die eigenen Wünsche für das Lebensende wirklich berücksichtigt werden, raten Experten zu einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung.
Damit die eigenen Wünsche für das Lebensende wirklich berücksichtigt werden, raten Experten zu einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. (Foto: dpa)

Der BGH muss klären, ob ein Mann Schmerzensgeld bekommt, weil sein dementer Vater womöglich unnötig lang am Leben gehalten wurde. Der Verstorbene hatte keine Patientenverfügung aufgesetzt.

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