Landeplätze der Krankenhäuser:Landen für Rettungshubschrauber verboten

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Rettungshubschrauber dürfen weiterhin auf jedem Acker landen, doch für die Landeplätze der Kliniken gelten bald neue Regeln. (Foto: Marco Einfeldt)

Eine EU-Verordnung wird zum Problem für Rettungsflüge. Für die Landeplätze der Kliniken sollen in Kürze strengere Richtlinien gelten. Krankenhäuser fürchten bauliche Investitionen in Millionenhöhe. Die Leidtragenden sind die Patienten.

Von Jens Flottau

Wenn sie im Einsatz sind, dann ist die Lage ernst. Rettungshubschrauber landen auf der gesperrten Autobahn oder auf dem Acker neben einer Landstraße. Sie sollen möglichst schnell Schwerverletzte von einem Unfallort ins Krankenhaus bringen und Leben retten, wenn der Rettungswagen zu lange brauchen würde.

Doch Hubschrauberbetreiber, Krankenhäuser und Ärzteverbände befürchten, dass viele solcher Einsätze bald nicht mehr möglich sind. Die Maschinen dürfen zwar weiterhin auf fast jedem Acker landen, aber für die Hubschrauberlandeplätze der Krankenhäuser gelten bald strengere Richtlinien. Nur die Hälfte aller deutschen Krankenhäuser könnte dann auf ihren bisherigen Landeplätzen angeflogen werden, so der Berufsverband der Deutschen Chirurgen. Dies hätte "extreme Konsequenzen für Patienten, gerade für Schwerstverletzte", heißt es in einer Stellungnahme der Chirurgen.

Schuld ist die EU-Verordnung 965/2012. Diese regelt neue Betriebsvorschriften für den gewerblichen Luftverkehr. Unter anderem wird in dem Papier festgelegt, wie Rettungshubschrauber eingesetzt werden dürfen. Die Verordnung gilt europaweit und hat bereits alle gesetzgeberischen Hürden genommen, allerdings hat die Bundesregierung für Deutschland eine Übergangsfrist erwirkt. Diese läuft nun Ende Oktober 2014 aus.

Das Problem sind nicht so sehr die Hubschrauber selbst - die sind in Deutschland im europäischen Vergleich ziemlich modern. Vielmehr geht es um die Mindestanforderungen an die Landeplätze. Die komplizierten Regelungen basieren auf den Leistungsdaten älterer Hubschrauber. So soll etwa ein bestimmter Anflugwinkel garantiert werden, damit die Helikopter den Platz auch dann noch sicher erreichen und verlassen können, wenn sie nicht senkrecht starten können, sondern nur schräg.

Die EU fordert daher viel Abstand neben den Plätzen, der bei Kliniken in Innenstädten oft nicht gegeben ist. Wenn ein Hubschrauber vom Unfallort abgeflogen ist, könnte er oft nicht mehr an der Klinik landen. Weniger problematisch ist der Betrieb, wenn der Landeplatz auf dem Dach ist.

"Wir haben in Deutschland eine ganz andere Situation", betont die DRF Luftrettung, einer der großen Betreiber von Rettungshubschraubern in Deutschland. Leistungsschwächere Modelle seien längst ausgemustert. Die moderneren Maschinen seien in der Lage, auch enger ausgelegte Plätze sicher anzufliegen. Nun könnten neben vielen Notfallflügen auch die Transporte von Intensiv-Patienten zwischen Kliniken "immer schwieriger" werden, fürchtet die DRF.

Zwar könnten die Krankenhäuser ihre Landeplätze auf den verlangten Stand bringen, doch sehen sich viele dazu finanziell nicht in der Lage. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft befürchtet "bauliche Investitionen in Millionenhöhe" und fordert: "Die bestehenden Hubschrauberlandeplätze müssen weiter genutzt werden können." Dafür müsste das Bundesverkehrsministerium Ausnahmeregeln schaffen. Mittlerweile hat es eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, bei der sich auch die Betroffenen einbringen dürfen. Diese hoffen, dass die Bundesregierung die Einführung der Regeln wenigstens noch einmal verschiebt.

© SZ vom 31.05.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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