Krankheiten - Stuttgart:Warnstufe bedeutet Einschnitt im Alltag vieler Ungeimpfter

Baden-Württemberg
Ein Aufsteller vor einem Zoo weist Besucher auf die 3G-Regel hin. Foto: Christoph Schmidt/dpa (Foto: dpa)

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Stuttgart (dpa/lsw) - Aufgrund der weiter steigenden Zahl an Covid-Patienten auf Intensivstationen gelten im Südwesten seit diesem Mittwoch strengere Maßnahmen für Ungeimpfte. Die Warnstufe der Landesregierung sieht vor allem umfassendere Testpflichten und eine Kontaktbeschränkung für Menschen ohne Impf- oder Genesenen-Nachweis vor.

Für zahlreiche Freizeitaktivitäten in geschlossenen Räumen müssen sie nun einen teuren PCR-Test vorweisen - etwa im Restaurant, Kino, Schwimmbad, Museum oder in der Kantine. Im Freien genügt dort meist ein Schnelltest. Zudem fällt das erst kürzlich vorgestellte 2G-Optionsmodell weg. Damit gilt nun wieder sowohl für Kunden als auch Angestellte die Maskenpflicht, auch wenn ein Betrieb nur Geimpfte oder Genesene (2G) einlässt. Die generelle Maskenpflicht mit Ausnahmen etwa beim Essen und Trinken im Restaurant bleibt bestehen.

Als weitere einschneidende Maßnahme kehren Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte zurück. So sind Treffen für sie ab sofort auf einen Haushalt und fünf weitere Personen beschränkt. Geimpfte und Genesene sowie Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Auch Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre zählen nicht dazu.

Grund für die Einschnitte in den Alltag der Menschen ist die hohe Intensivbettenbelegung. Da die Zahl der Covid-Patientinnen und -Patienten in Intensivbehandlung am Dienstag mit 284 den zweiten Werktag in Folge über den Schwellenwert von 250 lag, trat die Warnstufe in Kraft. Aus Sicht von Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) sind vor allem die Ungeimpften für diesen Anstieg verantwortlich. Auf den Intensivstationen lägen fast ausnahmslos nicht geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf, sagte Lucha. Es sei deshalb klar, dass man mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müsse.

Die Einhaltung der neuen Regeln möchte das Gesundheitsministerium vor allem mit Kontrollen in der Gastronomie sicherstellen. Alle Städte und Gemeinden seien dazu aufgerufen, am 11. und 12. November in Restaurants, Bars und Gaststätten vor allem die Einhaltung der 3G-Regel zu überprüfen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit. Damit solle zur Einhaltung der strengeren Regeln sensibilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf der Kontrolle von PCR-Tests liegen, so der Sprecher. Zunächst hatte der "Südkurier" berichtet.

In anderen Lebensbereichen dürfte die Kontrolle der strengeren Corona-Regeln dagegen nicht so einfach werden - zum Beispiel bei den Kontaktbeschränkungen. Mehrere Ordnungsämter in Baden-Württemberg kündigten am Mittwoch an, deren Einhaltung zwar kontrollieren zu wollen - aber vorerst nicht viel umfangreicher als bisher.

Im Gastgewerbe fürchtet man aufgrund der Warnstufe dagegen finanzielle Einbußen. Die damit verbundenen Regelungen "treffen die gastgewerbliche Branche deutlich härter als die meisten anderen Wirtschaftsbereiche, die weiterhin mit nicht immunisierten Kunden Geschäfte machen können", teilte ein Sprecher des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Baden-Württemberg (Dehoga) am Mittwoch mit. Weitere Zugangsbarrieren für nicht immunisierte Gäste führten "nicht nur zu Rückgängen bei spontanen Gastronomiebesuchen, sondern auch zu Stornierungen im Veranstaltungs- und Tagungsbereich, wie wir aus etlichen Mitgliederrückmeldungen wissen."

Sollte die Intensivbettenbelegung trotz der neuen Maßnahmen weiter steigen, droht ab 390 Covid-Patienten auf den Intensivstationen die Alarmstufe. Dann wären Ungeimpfte bei vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens wie etwa im Theater, in Museen oder bei Restaurantbesuchen aufgrund der 2G-Regelung außen vor. Auch die Kontaktbeschränkung würde strenger. Es wären für Ungeimpfte nur noch Treffen mit einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt.

Die Maßnahmen der Warn- und Alarmstufe treten außer Kraft, sobald die Werte an fünf Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben. Neben der Zahl der Intensivpatienten ist dafür auch die Zahl der Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner, die innerhalb einer Woche in eine Klinik eingeliefert wurden, ausschlaggebend. Die sogenannte Hospitalisierungsinzidenz darf dazu nicht wiederholt über den Wert von 8,0 (Warnstufe) oder 12,0 (Alarmstufe) steigen. Trotz des Anstiegs der Fallzahlen blieb der Wert bislang deutlich unter diesen Schwellen.

© dpa-infocom, dpa:211102-99-836731/10

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