176 kranke Kinder zwischen Januar und Juni
In Deutschland sind in diesem Jahr bereits mehr Säuglinge an Masern erkrankt als jemals zuvor in einem Jahr seit Beginn der Meldepflicht 2001. Wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) mitteilte, wurden nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) zwischen Januar und Juni bundesweit 176 Kinder gemeldet, die sich im ersten Lebensjahr mit dem gefährlichen Virus infiziert haben. 114 dieser Kinder stammten aus Berlin, wo in den vergangenen Monaten eine ungewöhnlich starke Masernwelle grassierte.
Der Kinderärzte-Verband sprach von alarmierenden Zahlen. Säuglinge hätten das höchste Risiko, an einer chronischen Gehirnentzündung zu erkranken, der gefürchteten Spätfolge einer Masernerkrankung. Dabei dringen die Masernviren ins Gehirn ein, wo sie sich im Laufe des weiteren Lebens vermehren und das Gehirn zerstören. "Dieser Vorgang ist nicht zu stoppen - daher gilt diese Erkrankung bisher leider als nicht heilbar", erklärte BVKJ-Präsdent Wolfram Hartmann.
Regierung will Kinder besser schützen
Um Säuglinge und andere Kinder, die aufgrund des Alters oder zum Beispiel wegen einer angeborenen Immunschwäche nicht geimpft werden können, vor Ansteckungen zu schützen, fordert der Ärzteverband seit langem eine nationale Impfstrategie.
Dabei sollte sichergestellt werden, dass alle Kinder in Betreuungseinrichtungen entsprechend der Impfempfehlungen des jeweiligen Bundeslandes geimpft sind. Der alleinige Beratungsnachweis, den die Bundesregierung im Präventionsgesetz verankern will, halten die Kinder- und Jugendärzte für nicht ausreichend. Neben den Kindern sollten auch Erzieher, Lehrer sowie alle anderen Betreuer einen kompletten Impfnachweis vorlegen.
Die Regierungskoalition hat sich auf Regelungen für einen besseren Schutz vor ansteckenden Krankheiten wie Masern verständigt. Wie am Wochenende bekannt wurde, kann künftig nicht geimpften Kindern der Besuch einer Kita oder Schule verboten werden, wenn dort Masern auftreten. Zudem soll eine ärztliche Impfberatung vor der Aufnahme eines Kindes in eine Kita schriftlich nachgewiesen werden. Länder sollen überdies Bußgelder verhängen können, wenn für ein Kind nach der Zuweisung eines Kita-Platzes keine Impfberatung nachgewiesen werden kann.