Krankenkassen-Statistik:Patienten beschweren sich häufiger über Kunstfehler

3700 Mal wurden Patienten im vergangenen Jahr durch falsche Diagnosen oder Behandlungen geschädigt - weniger als im Vorjahr. Zugleich machten mehr Patienten ihren Verdacht öffentlich. Das neue Patientenrechtegesetz zeigt offenbar Wirkung.

3700 Behandlungsfehler haben die Krankenkassen im vergangenen Jahr festgestellt. Das sind sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Ob dies ein Trend oder eine zufällige Schwankung sei, bleibe abzuwarten, so Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK).

Allerdings beschweren sich der neuen Kassen-Statistik zufolge die Patienten häufiger: Etwa 14 600 Mal erstellte der MDK ein Gutachten, weil ein Verdacht auf einen Kunstfehler vorlag. Das entspricht einem Zuwachs von 17 Prozent. Die Kassen führen die Zunahme auf die gestiegene öffentliche Aufmerksamkeit und das 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz zurück. Nach dieser Neuregelung müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihre Versicherten beim Einfordern von Schadenersatz unterstützen, etwa durch ein kostenloses Gutachten. "Die Mauer des Schweigens ist niedriger geworden", sagt auch AOK-Vorstand Uwe Deh.

Die meisten Vorwürfte gab es nach OPs

Knapp 70 Prozent der Beschwerden richteten sich im vergangenen Jahr gegen Krankenhäuser. Die meisten Verdachtsfälle gab es bei Operationen - vor allem bei Eingriffen an Knie und Hüfte - , gefolgt von Zahn- und gynäkologischen Behandlungen. "Im Verhältnis zur Zahl der Vorwürfe werden die meisten Behandlungsfehler aber in der Pflege und in der Zahnmedizin bestätigt", erläutert Astrid Zobel vom MDK Bayern, der die Daten mitausgewertet hat.

Der Bericht bietet jedoch kein umfassendes Bild, denn der MDK erfasst nur die Fehler, die ihm von Patienten gemeldet werden. Den Verdacht auf Kunstfehler richten Patienten aber auch an die Ärzteschaft. Deren Gutachter bestätigten im vergangen Jahr 2280 Kunstfehler. Andere Geschädigte ziehen gleich vor Gericht, viele weitere scheuen die bürokratischen Mühen und behalten ihren Verdacht für sich. Nach wie vor ist es für Geschädigte nicht einfach, ihre Ansprüche geltend zu machen. Die Beweislast liegt in den meisten Fällen bei ihnen.

Damit gibt es in Deutschland nur Schlaglichter auf mögliche Behandlungsfehler, aber keine zentrale Erfassung. Der AOK-Krankenhausreport geht auf der Basis von internationalen Erfahrungen und Hochrechnungen davon aus, dass es im Jahr 2011 allein in Kliniken zu 188.000 Behandlungsfehlern kam. 18.800 starben an den Folgen falscher Behandlung - das sind fünfmal so viele wie im Straßenverkehr.

Viele Behandlungsfehler wären vermeidbar, sagt MDS-Vize Gronemeyer. "Wir müssen endlich dahin kommen, dass auch in Deutschland die längst bekannten Maßnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit flächendeckend und konsequent umgesetzt werden."

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