Koalition:Krankenkassen sollen für Pflegereform zahlen

Koalition: Künftig sollen die Krankenkassen für die medizinische Betreuung von Pflegefällen aufkommen.

Künftig sollen die Krankenkassen für die medizinische Betreuung von Pflegefällen aufkommen.

(Foto: AP)

Gesundheitsminister Gröhe will die Krankenkassen an den zusätzlichen Kosten von mehr als einer Milliarde Euro beteiligen. Doch das könnte gravierende Nachteile haben, warnen Kritiker. Vor allem für den Beitragszahler.

Von Guido Bohsem, Berlin

Die schwarz-rote Koalition will mit aller Macht den vereinbarten Finanzrahmen für die Pflegereform einhalten. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung gibt es deshalb im Haus von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) Überlegungen, die derzeit finanziell gut ausgestatteten Krankenkassen an der Finanzierung zu beteiligen. Konkret wird erwogen, den Kassen die medizinische Betreuung von Pflegebedürftigen in Rechnung zu stellen, die sogenannte Behandlungspflege.

Unter Behandlungspflege werden Leistungen verstanden wie zum Beispiel das Messen des Blutdrucks, Wundversorgung oder Verbandswechsel. Diese fallen vor allem in Heimen an und kosten pro Jahr etwa zwei Milliarden Euro. Obwohl diese Leistungen eher in den Bereich der medizinischen Betreuung gehören und nicht zur direkten Pflege, wird diese Summe derzeit von den Pflegekassen gezahlt. Bei einer Übertragung auf die Krankenkassen würden also zusätzliche Mittel frei.

Die Krankenkassen schwimmen derzeit in Geld

Die Koalition hat ihre Pflegereform in zwei Stufen aufgeteilt. Während über die erste Stufe noch im Parlament beraten wird, arbeitet Gröhes Ministerium bereits am Entwurf der zweiten. Diese soll bewirken, dass geistig erkrankte Menschen genauso von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren wie solche, die körperliche Gebrechen haben. Doch droht dieses Vorhaben mehr Geld zu kosten als die bislang veranschlagten 2,5 Milliarden Euro. Experten gehen von mehr als einer Milliarde Euro zusätzlich aus, weshalb das Ministerium nach neuen Finanzquellen sucht.

Im Gegensatz zu den Pflegekassen schwimmen die Krankenkassen derzeit in Geld. Die Überschüsse im System belaufen sich auf knapp 30 Milliarden Euro. Dieses Geld hat schon mehrmals Begehrlichkeiten geweckt. So hat Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Beispiel den Bundeszuschuss an das Gesundheitssystem gekürzt, um einen Haushalt ohne neue Schulden vorlegen zu können.

Die Überlegungen im Gesundheitsministerium gehen in eine ähnliche Richtung. Argumentiert wird dem Vernehmen nach, dass die Behandlungspflege in die Zuständigkeit der Krankenkassen gehöre. Man habe sie bei der Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren lediglich aus Kostengründen bei der Pflegeversicherung angesiedelt, um die damals notleidenden Krankenkassen zu entlasten.

Entschieden ist noch nichts, gibt es doch gewichtige Argumente, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Die Gegner verweisen darauf, dass die Patienten unter den unterschiedlichen Zuständigkeiten leiden würden. Pflegerische Entscheidungen würden dann anhand der Frage getroffen, wer die Leistungen zahlen müsse - Pflegekasse oder Krankenkasse. Auch auf die Beitragszahler würde sich die Verschiebung der Zuständigkeiten nachteilig auswirken.

Durch sie würden die Beiträge für die Krankenkasse schneller steigen als bislang angenommen. Das geht dort aber künftig alleine zu Lasten des Arbeitnehmers. Bei der Pflegeversicherung hingegen tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Beiträge zu gleichen Teilen.

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