Fortpflanzungsmedizin:Die künstliche Befruchtung braucht neue Regeln

Viele Paare mit Kinderwunsch suchen Hilfe im Ausland. Was in deutschen Kliniken verboten ist, wird dort vielfach längst praktiziert. Es ist an der Zeit, das Embryonenschutzgesetz zu modernisieren.

Kommentar von Hanno Charisius

In Deutschland kommen etwa drei von 100 Neugeborenen nur dank einer medizinisch assistierten Befruchtung zur Welt. Insgesamt sind hierzulande in den vergangenen 20 Jahren fast 300 000 Kinder geboren worden, die es ohne reproduktionsmedizinische Hilfsmaßnahmen wie einer In-vitro-Fertilisation nicht geben würde. Es könnten noch viel mehr sein, wenn man die Rechtsgrundlage dafür endlich im 21. Jahrhundert verankern würde. Und noch wichtiger: Es wäre sehr viel sicherer für die Frauen und ihre Kinder.

Sicherheit und Gerechtigkeit sind auch die zentralen Anliegen einer Gruppe von Wissenschaftlern, die am Dienstag in Berlin Empfehlungen abgegeben haben, wie man der Fortpflanzungsmedizin in Deutschland einen zeitgemäßen rechtlichen Rahmen geben könnte. Das Positionspapier der Forscher eignet sich als Orientierungshilfe für den Gesetzgeber und als Anstoß, die bestehenden Regeln zu überarbeiten. Denn die Behandlungsmöglichkeiten, die Ärzte und Ärztinnen in Deutschland heute bieten dürfen, orientieren sich im Wesentlichen am Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990. Damals war vieles nicht möglich, was heute in ausländischen Reproduktionskliniken zum Alltag gehört und auch von vielen deutschen Kliniken praktiziert wird, obwohl es nicht erlaubt ist.

So darf ein deutscher Reproduktionsmediziner gemäß Embryonenschutzgesetz zum Beispiel nicht mehr Eizellen einer Frau künstlich befruchten, "als ihr innerhalb eines Zyklus übertragen werden sollen". Das wären höchstens drei. Um an Eizellen zu gelangen, unterziehen sich die Frauen aber einer Hormonbehandlung, die manchmal schwere Nebenwirkungen hat. Am Ende der wochenlangen Prozedur werden dann mitunter Dutzende Eizellen geerntet, von denen in der Regel alle befruchtet werden, zumindest wird dies im Labor versucht. Das Embryonenschutzgesetz sieht dafür eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Auch darf man nach deutschem Recht nicht den Embryo mit den besten Überlebenschancen für den Transfer in den Uterus der Mutter auswählen. Auch das ist längst gängige Praxis.

Es gab vor 30 Jahren, als das Embryonenschutzgesetz ausgearbeitet wurde, gute Gründe, es so strikt auszugestalten, wie es im Vergleich zu anderen Ländern ist. Und auch heute braucht es - gerade in Deutschland - unbedingt Sensibilität für Fragen der Ausgrenzung, der Diskriminierung und auch der Eugenik. Ethische Prinzipien lassen sich nicht durch technischen Fortschritt aushebeln. Doch passt das Gesetz zum Schutz der Embryonen einfach nicht mehr in die Zeit, wenn ein Mensch mit einem Kinderwunsch, den er sich in Deutschland mit seinen strengen Regeln nicht erfüllen kann, einfach in ein anderes Land reist, wo dies möglich ist.

Es gibt Schätzungen, nach denen jedes Jahr mehrere Tausend deutsche Paare in ausländische Kliniken fahren, weil sich Frauen dort zum Beispiel gespendete Eizellen einsetzen lassen können, oder weil sie dort legal eine Leihmutter finden. Auch für homosexuelle Paare gibt es im Ausland mehr Optionen.

Der Wunsch nach eigenem biologischen Nachwuchs ist bei vielen Menschen so stark ausgeprägt, dass sie nahezu alles dafür tun würden. Wer also versuchen möchte, die neuen Techniken irgendwie zu regulieren, sollte sie nicht strikt verbieten, sondern kontrolliert erlauben.

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