Kiel (dpa/lno) - Die Zahl der nach dem Infektionsschutzgesetz gemeldeten Keuchhustenfälle ist 2018 in Schleswig-Holstein gesunken. Insgesamt wurden 407 Infektionsfälle gemeldet, in 2017 waren es 441, wie die Krankenkasse AOK Nordwest unter Berufung auf aktuelle Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) in Berlin mitteilte. Das entspreche einem Rückgang von fast acht Prozent. Zuvor waren die Zahlen seit Beginn der Meldepflicht kontinuierlich gestiegen: von 118 im Jahr 2013 auf 441 im Jahr 2017. Auch auf Bundesebene ist den Angaben zufolge ein Rückgang zu verzeichnen.
Trotz der rückläufigen Tendenz rät die Krankenkasse, „unbedingt die empfohlenen Impfungen insbesondere bei Säuglingen und Kindern vorzunehmen“. Keuchhusten ist den Angaben zufolge hochansteckend und langwierig. Gerade im ersten Lebensjahr stellt die Krankheit eine ernste gesundheitliche Bedrohung für Kinder dar.
AOK-Vorstandschef Tom Ackermann betonte, dass aber auch die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen nicht vernachlässigt werden sollte. Er wies darauf hin, dass mehr als die Hälfte aller Keuchhustenerkrankungen Erwachsene ab dem 30. Lebensjahr betreffen. Die Impfung gegen Keuchhusten gehört zu den Kombinationsimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission (Stiko) ab dem dritten Lebensmonat empfohlen und von den gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten bezahlt werden. Ackermann sagte, für Erwachsene empfehle die Stiko die Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten. „Zu der Impfung wird geraten, weil weder eine durchgemachte Erkrankung noch die empfohlene Grundimmunisierung im Kindesalter ein Leben lang vor der Erkrankung schützen.“