Kieferorthopädie:Ministeriums-Gutachten bezweifelt Nutzen von Zahnspangen

Die Krankenkassen geben jährlich etwa 1,1 Milliarden Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus. (Foto: Yingpis Kalayom/Unsplash)
  • Das Bundesgesundheitsministerium hat ein Gutachten zur Wirkung kieferorthopädischer Behandlung in Auftrag gegeben.
  • Dessen Ergebnis: Die vorhandenen Untersuchungen lassen "keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu".
  • Das Ministerium betont, der Nutzen sei nicht widerlegt, kündigt aber weitere Schritte an.

Keine einzige Studie belegt, dass Zahnspangen einen Nutzen haben: So lautet, kurz zusammengefasst, das vernichtende Ergebnis eines neuen Gutachtens. In Auftrag gegeben hatte es das Bundesgesundheitsministerium.

Für das Gutachten hat das Institut IGES zahlreiche bestehende Untersuchungen analysiert. Das Ergebnis: "Insgesamt lassen die identifizierten Studien in Bezug auf die diagnostischen und therapeutischen kieferorthopädischen Maßnahmen keinen Rückschluss auf einen patientenrelevanten Nutzen zu." Bis heute könne keine einzige Studie beweisen, "ob und welche langfristigen Auswirkungen die kieferorthopädischen Therapien auf die Mundgesundheit" hätten, heißt es darin. Die gefühlte Lebensqualität habe sich aber manchen Untersuchungen zufolge durchaus verbessert.

"Auffällig ist, dass langfristige patientenrelevante Endpunkte wie Zahnausfall, Parodontitis und andere Folgeerkrankungen in keiner Studie erhoben wurden", heißt es in dem Gutachten, das der SZ vorliegt.

Im Frühjahr hatte bereits der Bundesrechnungshof eine unzureichende Erforschung des medizinischen Nutzens kieferorthopädischer Behandlungen wie etwa Zahnspangen bemängelt. Wohl deshalb gab Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) anschließend das nun vorliegende Gutachten in Auftrag. Nach Angaben des Bundesrechnungshofes geben die Krankenkassen jährlich etwa 1,1 Milliarden Euro für kieferorthopädische Behandlungen aus.

Das Gesundheitsministerium interpretiert das Gutachten, über das zunächst Bild berichtet hatte, als nicht aufschlussreich. "Das Gesundheitsministerium zweifelt nicht an der Notwendigkeit kieferorthopädischer Leistungen", erklärt das Ministerium auf Anfrage. Der Nutzen könne dem Gutachten zufolge "zwar nicht belegt werden", sei aber "auch nicht ausgeschlossen".

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