Seinen Patienten setzte Dietmar Oesterreich seit über 30 Jahren Füllungen ein - auch solche aus Amalgam. Seit 18 Jahren vertritt er als Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer ehrenamtlich seinen Berufsstand. Im Interview am Morgen erläutert er, was Patienten über Amalgam und die strengeren Regelungen der EU wissen sollten.
Herr Oesterreich, woraus besteht Amalgam genau und wie gefährlich ist es für den Menschen?
Prof. Dietmar Oesterreich: Amalgam ist eine Legierung aus Silber, Zinn, Kupfer und Quecksilber. Es ist seit über 100 Jahren im Einsatz, eines der am besten untersuchten Füllungsmaterialien und besser als sein Ruf. Es gibt keinen wissenschaftlich belegten Fall, in dem Amalgam zu degenerativen oder anderen Erkrankungen geführt hat. In seltenen Fällen kann eine Allergie auftreten. In der Regel gilt aber: Amalgam ist nicht gefährlich für den Menschen.
Aber Quecksilber allein ist doch sehr wohl gefährlich für den Menschen? Es schädigt zum Beispiel die Nieren oder das Nervensystem.
Nur in reiner Form hat Quecksilber diese Effekte. Im Amalgam wird der Stoff fest gebunden. Er ist danach nicht mehr lösbar. Auch der Mischvorgang erfolgt in Deutschland schon seit vielen Jahren auf so sichere Weise, das wir Zahnärzte und unsere Mitarbeiter keinerlei Gefahren ausgesetzt sind.
Patienten, die bereits jetzt eine Amalgamfüllung im Mund haben, sollten sie also nicht entfernen lassen?
Intakte Amalgamfüllungen sollten nicht entfernt werden. Amalgam hat gute therapeutische Eigenschaften, ist sehr gut einzuarbeiten, sehr haltbar und wirkt sogar bakteriostatisch - sprich: Es hemmt die Vermehrung von Kariesbakterien. Selten kann unmittelbar nach der Füllungslegung ein metallischer Geschmack im Mund auftreten. Er wird auch bei der Verwendung von anderen Metallen in der Mundhöhle beobachtet und geht schnell vorüber. Er ist kein Anzeichen für eine Allergie.
Zahnmedizin:EU-Parlamentarier wollen Amalgam weitgehend verbieten
Dabei konnte nie nachgewiesen werden, dass Zahnfüllungen aus dem silberfarbenen Material die Gesundheit schädigen.
Für wie sinnvoll halten Sie dann die Regelung der EU, den Einsatz des Materials bei Schwangeren und Kindern unter 15 Jahren nur noch in Ausnahmefällen zu gestatten?
Allein aus zahnmedizinischer Sicht gäbe es keinen Grund dafür. Die EU möchte aus Umweltschutzgründen den Gebrauch von Quecksilber aus allen Quellen reduzieren, von der Landwirtschaft bis zur Zahnmedizin. Sie schränkt daher auch die Nutzung von Amalgam ein. Es wird sogar geprüft, ob Amalgam bis 2030 komplett verboten wird. Aber schon jetzt werden in Deutschland weniger als zehn Prozent der Füllungen aus Amalgam gefertigt. Der Hauptverbrauch liegt in anderen EU-Ländern.
Warum sind bei Erwachsenen Füllungen aus Amalgam, wenn sie nicht im Frontbereich des Gebisses zum Einsatz kommen, die einzigen, deren Kosten die Krankenkasse bislang in der Regel voll übernimmt?
Der Gesetzgeber hat ganz klar festgelegt, Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Zudem dürfen sie das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Und Amalgam ist nun einmal sehr gut anwendbar und gleichzeitig sehr günstig. Allerdings hebt es sich optisch von den Zähnen ab. Deswegen werden sichtbare Füllungen im Frontzahnbereich mit Kunststoffen versorgt .
Was muss ein Kassenpatient bezahlen, wenn er trotzdem auch im hinteren Zahnbereich lieber Kunststofffüllungen möchte?
Da spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Die Kasse bezahlt in dem Fall den Betrag, den eine Amalgam-Füllung gekostet hätte. Für den Patienten bleiben etwa 50 bis 200 Euro Zuzahlung übrig. Schwangere und Kinder unter 15 werden durch das Amalgam-Verbot nun nicht mehr genötigt, selbst zu zahlen. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben sich bereits mit den Krankenkassen geeinigt, dass sie in diesen Fällen die Kosten für Kunststofffüllungen übernehmen.