Hebammen:Streit um Versicherungen vorerst beigelegt

Die Hebammen bekommen einen Ausgleich für gestiegene Haftpflichtprämien. Dennoch sehen sie ihren Berufsstand als bedroht an.

Von Kim Björn Becker

Der Streit um die finanzielle Stellung von freiberuflichen Hebammen ist vorerst beigelegt. Vor dem Hintergrund stetig steigender Versicherungsprämien für die Berufshaftpflicht hat eine Schiedsstelle entschieden, dass freiberufliche Hebammen, die mindestens vier Geburten pro Jahr betreuen, eine Ausgleichszahlung von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten sollen. Der sogenannte Sicherstellungszuschlag wird ausgezahlt, wenn die Hebamme pro Quartal mindestens eine Geburt abrechnet. Zugleich steigen die Honorare um fünf Prozent.

Nach Angaben des Deutschen Hebammenverbands (DHV) waren die Versicherungsprämien zum 1. Juli um knapp ein Viertel auf 6274 Euro pro Jahr gestiegen. Im Jahr 2003 lagen sie nach Verbandsangaben noch bei etwa 500 Euro. Die Veränderung habe etliche Freiberuflerinnen in Existenznöte gebracht und viele Hebammen bereits zur Aufgabe gezwungen, hieß es von den Berufsverbänden. Sie deuteten die Entwicklung bereits als das mögliche Ende der ohnehin seltenen Hausgeburt.

Der GKV-Spitzenverband argumentierte hingegen, dass es in der Vergangenheit bei Hebammen mit vielen Geburten sogar eine "Überzahlung" gegeben habe, da sie bislang mit jeder abgerechneten Geburt auch einen Zuschlag für die hohen Versicherungskosten erhielten. Die GKV hatte sich dagegen gewehrt, dieses System fortzuführen. Kritik äußert der DHV nun daran, dass der neue Sicherstellungszuschlag lediglich Versicherungskosten in Höhe von maximal 4400 Euro pro Jahr abdecke - für die Differenz von knapp 1900 Euro müssten die Hebammen aufkommen.

Ein zweiter Streitpunkt betrifft die sogenannten Qualitätskriterien. In den Verhandlungen hatte die GKV darauf bestanden, dass Schwangere unter bestimmten Bedingungen vor einer Hausgeburt einen Arzt konsultieren müssen. Bei Entbindungen in Geburtshäusern, die von Hebammen geleitet werden, gelten entsprechende Regeln bereits. Sie werden nun auf Hausgeburten ausgeweitet: Bei einem Riss der Gebärmutter, unterschiedlichen Blutgruppen bei Mutter und Kind oder bestehendem Diabetes müssen Hebammen die Mütter an einen Arzt verweisen. Wird der Geburtstermin um drei Tage überschritten, ist eine Hausgeburt möglich, wenn es zuvor eine ärztliche Untersuchung gab.

"Nicht hinnehmbar" nennt Martina Klenk, Präsidentin des DHV, den Beschluss. Das Recht von Frauen, den Geburtsort frei zu wählen, werde unterlaufen und von der Entscheidung des Arztes abhängig gemacht. Als einen "unhaltbaren Zustand" bezeichnet auch der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) die Regelung. Beide Verbände behalten sich daher vor, gegen den Schiedsspruch vorzugehen.

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