HannoverVeränderte Corona-Testpflicht in Niedersachsen

Ein medizinischer Mitarbeiter führt einen Corona-Schnelltest durch.
Ein medizinischer Mitarbeiter führt einen Corona-Schnelltest durch. Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild

Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel wird in Niedersachsen künftig verändert. Nach Angaben der Landesregierung entfällt die Testpflicht nun auch für...

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Hannover (dpa/lni) - Die Corona-Testpflicht nach der 2G-plus-Regel wird in Niedersachsen künftig verändert. Nach Angaben der Landesregierung entfällt die Testpflicht nun auch für Menschen, die in den vergangenen 90 Tagen ihre zweite Impfung erhalten haben. Auch Genesene, deren Infektion zwischen 28 und 90 Tage zurückliegt, müssen sich künftig nicht mehr zusätzlich testen. Das gilt dann etwa für den Restaurantbesuch.

Hintergrund ist eine veränderte Corona-Verordnung, die an diesem Mittwoch in Kraft getreten ist und bis zum 23. Februar gültig ist. Vorherige Änderungen sind allerdings möglich.

Bisher gilt die Ausnahme von der Testpflicht nur für Menschen, die zusätzlich zur Grundimmunisierung auch die Auffrischungsimpfung oder eine nach den ersten beiden Impfungen durchgemachte Infektion nachweisen können. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) haben 57,3 Prozent der Menschen in Niedersachsen bereits eine dritte Impfung gegen das Coronavirus erhalten.

Individualsport auf Sportanlagen im Freien ist künftig wieder unter 3G-Bedingungen möglich. Somit können nicht gegen das Coronavirus geimpfte Menschen mit einem negativen Test etwa wieder Golf spielen oder Leichtathletik ausüben. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hatte die vorherigen verschärften Maßnahmen in diesem Bereich gekippt, deshalb musste die Landesregierung dort nachbessern in der Verordnung.

In der neuen Verordnung ist ebenfalls die Testpflicht für Kita-Kinder festgehalten. Diese greift vom 15. Februar an und gilt dann laut Kultusministerium dreimal wöchentlich für Kinder ab drei Jahren. In der Schule sind Tests weiterhin täglich Pflicht, sofern Kinder und Jugendliche keine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder doppelt geimpft und von einer Covid-Infektion genesen sind.

© dpa-infocom, dpa:220202-99-939753/2

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