HamburgSenat legt Qualitätsstandards für medizinische Zentren fest

Hamburg (dpa/lno) - Bei besonders komplizierten Behandlungen müssen Hamburgs Krankenhäuser künftig bestimmte Standards in Bezug auf Personal und Ausstattung einhalten. Der Senat beschloss am Dienstag eine Verordnung, nach der medizinische Zentren rund um die Uhr über genügend erfahrene Fachärzte und Krankenschwestern sowie Geräte, Maschinen und Labors verfügen müssen. Die Standards sollen in der Herz- und Kinderherzchirurgie sowie in der Thorax- und Gefäßchirurgie ab 1. Juli gelten. Für die Neurochirurgie trat bereits am 1. Januar 2018 eine entsprechende Verordnung in Kraft.

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Hamburg (dpa/lno) - Bei besonders komplizierten Behandlungen müssen Hamburgs Krankenhäuser künftig bestimmte Standards in Bezug auf Personal und Ausstattung einhalten. Der Senat beschloss am Dienstag eine Verordnung, nach der medizinische Zentren rund um die Uhr über genügend erfahrene Fachärzte und Krankenschwestern sowie Geräte, Maschinen und Labors verfügen müssen. Die Standards sollen in der Herz- und Kinderherzchirurgie sowie in der Thorax- und Gefäßchirurgie ab 1. Juli gelten. Für die Neurochirurgie trat bereits am 1. Januar 2018 eine entsprechende Verordnung in Kraft.

„Patientinnen und Patienten sollen sich in Hamburg jederzeit darauf verlassen können, dass bei ihrer Behandlung die hohen Anforderungen an Kompetenz und Sicherheit eingehalten werden, die medizinische Fachgesellschaften empfehlen“, erklärte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Hamburg sei das erste Bundesland, das derartige Vorgaben mache. Bislang habe es keine verbindlichen Standards gegeben.

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