HamburgBis zu neun Prozent der Pflegekräfte in Hamburg ungeimpft

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Eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus wird verabreicht.
Eine Auffrischimpfung gegen das Coronavirus wird verabreicht. Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Trotz einrichtungsbezogener Corona-Impfpflicht in Pflegeberufen sind noch rund 3500 der etwa 40.000 Beschäftigten in der Branche offiziell als ungeimpft...

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Hamburg (dpa/lno) - Trotz einrichtungsbezogener Corona-Impfpflicht in Pflegeberufen sind noch rund 3500 der etwa 40.000 Beschäftigten in der Branche offiziell als ungeimpft registriert. Die Impfpflicht gilt seit dem 16. März. „In den zurückliegenden zwei Wochen (...) sind aus 817 Einrichtungen Meldungen über insgesamt 3543 Personen eingegangen“, sagte ein Sprecher der Sozialbehörde am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Das entspricht knapp 9 Prozent.

Die meisten Meldungen seien kurz nach Freischaltung des Online-Portals abgeschickt worden. „Wir gehen daher davon aus, dass uns nun der größte Teil der vorzunehmenden Meldungen auch bereits vorliegt.“ Zuvor hatte der NDR berichtet.

Von den gemeldeten Beschäftigten arbeiten den Angaben zufolge etwa 41 Prozent in Krankenhäusern, 21 Prozent bei Pflegediensten und 11 Prozent in Praxen. Lediglich 4 Prozent seien in der stationären Pflege tätig. „Die verbleibenden 23 Prozent entfallen auf Wohneinrichtungen, Krankenbeförderung und weitere Einrichtungen“, sagte der Sprecher.

Flächendeckende Versorgungsengpässe durch fehlendes Personal befürchtet die Sozialbehörde nicht. Aufgrund der hohen Impfquote von mindestens 90 Prozent in den Einrichtungen „gehen wir derzeit nicht davon aus, dass bezogen auf das gesamte Bundesland in weiten Teilen des Gesundheitssektors Probleme in der Personalausstattung aufgrund der Impfpflicht entstehen“, sagte der Sprecher.

Er räumte jedoch ein, dass es in Einzelfällen schon zu Problemen kommen könnte. Welche Einrichtungen dann betroffen wären, sei bislang nicht bekannt. „Eine eindeutige Tendenz, in welchen Einrichtungen gegebenenfalls ein besonders niedriger Impfstatus besteht, ist aus unserer Sicht derzeit (noch) nicht festzustellen.“

Der Sprecher wies auch darauf hin, dass nicht alle der gemeldeten Beschäftigten tatsächlich als „ungeimpft“ zu verstehen seien. „Darunter dürften auch Fälle sein, bei denen der Nachweis nicht vollständig ist, überprüfungsbedürftig oder aber möglicherweise Befreiungstatbestände vorliegen könnten.“

Alle betroffenen Beschäftigten erhalten den Angaben zufolge nun Post von der Behörde und können in einem Anhörungsverfahren noch fehlende Nachweise für eine Corona-Impfung erbringen. Sollte dies nicht geschehen, entscheiden die Gesundheitsämter nach Fristablauf über Konsequenzen, die bis zu einem Betretungsverbot reichen können. Erste rechtskräftige Bescheide sollen im Mai vorliegen.

© dpa-infocom, dpa:220331-99-743790/4

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