HamburgBeamte bekommen Zuschuss zu gesetzlicher Versicherung

Hamburg (dpa/lno) - Erstmals in Deutschland erhalten in Hamburg freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte einen Zuschuss. Die an diesem Mittwoch in Kraft tretende Regelung sieht vor, dass die Stadt wie bei Angestellten auch bei ihren Beamten den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt. Bislang konnten sich Beamte nur privat in Kombination mit der sogenannten Beihilfe versichern. GKV-Beiträge mussten komplett allein finanziert werden. Während Rot-Grün in der Neuregelung ein "Stück Sozialgeschichte" sieht, kritisierte die FDP-Opposition sie am Mittwoch als ideologisch motivierte "Bürgerversicherung light".

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Hamburg (dpa/lno) - Erstmals in Deutschland erhalten in Hamburg freiwillig gesetzlich krankenversicherte Beamte einen Zuschuss. Die an diesem Mittwoch in Kraft tretende Regelung sieht vor, dass die Stadt wie bei Angestellten auch bei ihren Beamten den hälftigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) übernimmt. Bislang konnten sich Beamte nur privat in Kombination mit der sogenannten Beihilfe versichern. GKV-Beiträge mussten komplett allein finanziert werden. Während Rot-Grün in der Neuregelung ein „Stück Sozialgeschichte“ sieht, kritisierte die FDP-Opposition sie am Mittwoch als ideologisch motivierte „Bürgerversicherung light“.

Hamburg leiste „einen wichtigen Beitrag, um das Krankenversicherungssystem zu modernisieren und für mehr Wettbewerb zu sorgen“, sagte Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD). Es gebe bundesweit Interesse am Hamburger Modell. Thüringen und Brandenburg hätten bereits die Umsetzung angekündigt.

Für Mareike Engels, Sozialexpertin der Grünen-Bürgerschaftsfraktion, wird eine Gerechtigkeitslücke geschlossen. Beamte mit Vorerkrankungen hätten angesichts hoher Risikoaufschläge bei den Privaten bisher häufig keine andere Wahl gehabt, als sich freiwillig gesetzlich zu versichern und die Kosten allein zu tragen.

Die Gesundheitsexpertin der FDP, Jennyfer Dutschke, kritisierte, dass die Neuregelung keinerlei Flexibilität biete. Beamte, die sich einmal für den Zuschuss entschieden hätten, könnten nicht mehr zurück. Die Bürgerschaft hatte die Regelung im Mai beschlossen. Sie gilt nur für bereits freiwillig gesetzlich versicherte oder neue Beamte.

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