Gesundheitspolitik:Wie Spahn die Organspende stärken will

Rückgang der Organspendezahl

Zwar haben heute mehr Menschen einen Organspendeausweis - doch es fehlt an Zeit und Geld, um Spender zu identifizieren.

(Foto: Steffen Trumpf/dpa)
  • Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat einen Entwurf für ein neues Organspende-Gesetz vorgelegt.
  • Kliniken sollen demnach für die Organentnahme mehr Geld bekommen.
  • Transplantationsbeauftragte sollen mehr Zeit und Rechte erhalten.
  • Zugleich will Spahn die Angehörigen von Spendern besser betreuen lassen.

Von Henrike Rossbach, Berlin

Etwa 10 000 Patienten stehen Jahr für Jahr auf der Warteliste für ein neues Organ. 2017 aber gab es nur 767 Organspender, ein neuer Tiefstand. Damit sich das ändert, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Bedingungen für die Krankenhäuser verbessern. Das geht aus dem Referentenentwurf zum Organspende-Gesetz hervor, den Spahn am Donnerstag an die Bundestagsfraktionen verschickt hat. "Wir müssen alles versuchen, dass die Zahl der Organtransplantationen wieder steigt", sagte Spahn am Freitag. Zwar hätten immer mehr Menschen einen Organspendeausweis. Doch den Kliniken fehlten häufig Zeit und Geld, um Organspender zu identifizieren. Eine Widerspruchslösung, dass also Organe entnommen werden dürfen, wenn der Verstorbene vorher nicht ausdrücklich widersprochen hat, ist nicht vorgesehen.

Eine Widerspruchslösung, die erst diskutiert wurde, ist im Entwurf nicht vorgesehen

Im Entwurf steht, dass "Entnahmekrankenhäuser" in Zukunft über Pauschalen und Zuschläge mehr Geld bekommen sollen für Leistungen im Zusammenhang mit einer Organspende. Für Kosten, die durch die Nutzung der notwendigen Infrastruktur rund um eine Organspende entstehen, soll es ebenfalls Zuschläge geben.

Zusätzlich setzt Spahn bei den Organisationsstrukturen an. "Als wesentliche Gründe für die anhaltend niedrigen Organspendezahlen werden vor allem strukturelle Defizite verantwortlich gemacht", heißt es in dem Entwurf. Gemeint ist damit beispielsweise, dass durch Überlastung im Klinikalltag die Aufgabe, mögliche Organspender an die Koordinierungsstelle der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) zu melden, "in den Hintergrund gedrängt wird". Auch bei der Freistellung der Transplantationsbeauftragten gebe es Defizite. Sie gibt es schon jetzt in vielen Kliniken, aber meist sind sie anderweitig stark eingebunden.

84 Prozent

der Deutschen sehen Organspende "eher positiv", das zeigt eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Trotzdem hat nur etwa jeder Dritte seine Entscheidung in einen Organspendeausweis eingetragen. Viele sagen, sie haben sich noch nicht genug mit dem Thema auseinandergesetzt.

Um sie zu entlasten, soll es eine deutschlandweit einheitliche Freistellungsregelung geben - "vollständig refinanziert". Konkret wird eine Zehntelstelle je zehn Intensivbehandlungs- oder Beatmungsbetten freigestellt. Die Transplantationsbeauftragten bekommen mehr Rechte, etwa beim Einblick in Patientenakten. Sie müssen künftig hinzugezogen werden, wenn Patienten auf der Intensivstation für eine Transplantation infrage kommen.

Und: Sie sollen für ihre Klinik verbindliche Verfahren festlegen, was die Zuständigkeiten und Abläufe rund um eine Organspende angeht. Geplant ist auch ein Berichtssystem, durch das Kliniken und Behörden beurteilen können, ob die Möglichkeiten zur Organspende genutzt werden. Kleinere Kliniken sollen auf einen Bereitschaftsdienst zurückgreifen können, damit in Häusern, die sich seltener mit Organspenden befassen, jederzeit der Hirntod eines Patienten durch qualifizierte Ärzte festgestellt werden kann.

Schließlich will Spahn noch, dass auch die Angehörigen besser betreut werden. Die Angehörigenbetreuung vermittle den Hinterbliebenen, "die eine schwierige persönliche Entscheidung treffen mussten", Wertschätzung und Anerkennung. Die Hoffnung ist auch, dass eine bessere Betreuung der Angehörigen die gesellschaftliche Akzeptanz der Organspende erhöht. Bestimmte Regelungen sollen deshalb gesetzlich verankert werden. Konkret soll die DSO auf Wunsch Angehörigentreffen organisieren und Angehörige - unter Wahrung des Datenschutzes - über den Ausgang der Transplantation informieren. Auch persönliche Schreiben der Organempfänger an die Hinterbliebenen des Spenders kann sie - anonymisiert - weiterleiten.

Zur SZ-Startseite

Organspende
:Deutschland wird zum Sonderfall in Europa

Auch in den Niederlanden werden künftig über 18-Jährige automatisch als Organspender behandelt - im Gegensatz zu Deutschland. Dabei könnte die Regelung das Vertrauen in die Transplantationsmedizin stärken.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: