Gesundheit - Wiesbaden:Schülerin scheitert mit Antrag auf Abiturprüfungs-Aussetzen

Corona
Ein Schild verweist auf eine Abitur-Ruhezone. Foto: Ole Spata/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einer Schülerin auf Aussetzung der Abiturprüfung in Hessen wegen einer drohenden Gesundheitsgefährdung durch das Coronavirus abgelehnt. Sie könne nicht die vorläufige Aussetzung des Abiturs für alle Schüler im Land verlangen, weil ihr dafür die Antragsbefugnis fehle, teilte das Gericht in seiner am Montag veröffentlichten Begründung mit. Auch auf die Aussetzung ihrer eigenen Klausuren habe sie keinen Anspruch.

Die Abiturprüfungen laufen in Hessen unter verschärften Hygienebedingungen. Die Schulen sind angewiesen, die Prüfungsgruppen klein und die Abstände zwischen den Prüflingen während des Abiturs groß zu halten, um eine mögliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden.

Die Schule der Antragstellerin habe die Vorgaben des hessischen Kultusministeriums eingehalten, erklärte das Gericht. Auch wenn sich ihre Mitschüler nicht durchgängig an das Abstandsgebot halten sollten, führe dies nicht zu einem Anspruch der Antragstellerin, ihren Abiturtermin zu verlegen. Zudem könne sie es vermeiden, einer Ansammlung von Schülern beim Betreten des Schulgebäudes zu nahe zu kommen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann den Angaben zufolge innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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