Gesundheit - Wiesbaden:Verfügung zu 15-Kilometer-Regel: Gericht sieht Unklarheiten

Corona
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Allgemeinverfügung des Kreises Limburg-Weilburg, die auch die 15-Kilometer-Regelung zur Eindämmung der Corona-Pandemie enthält, ist teils rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden. Den enthaltenen Angaben zur 15-Kilometer-Regel fehle es an der "hinreichenden Bestimmtheit", teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Inhalt müsse aber für die Betroffenen "so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein", dass sie ihr Verhalten danach ausrichten könnten.

Der Kreis teilte mit, dass in dem Verfahren Klarstellungen erfolgt seien. Ob die Allgemeinverfügung möglicherweise ergänzt werde oder Beschwerde gegen die Wiesbadener Entscheidung eingelegt werde, sei auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen und die erwarteten neuen Corona-Entscheidungen von Bund und Ländern noch offen.

In der am 11. Januar in Kraft getretenen Verfügung heißt es: "Der Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge wird auf den Umkreis von 15 Kilometern des Wohnortes (politische Gemeinde) beschränkt." Das Gericht befand, dass bereits der Begriff "politische Gemeinde" bedenklich sei, das dieser "für einen Großteil der Bevölkerung aus sich heraus nicht verständlich sein dürfte". Es werde nicht klar, ob die Grenze eines Ortsteils oder der Gesamtgemeinde gemeint sei und wie eigentlich die 15 Kilometer ab dem Wohnort zu messen seien.

Die 15-Kilometer-Regelung betrifft Corona-Hotspots mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen (Inzidenz) und bezieht sich auf Freizeitaktivitäten und Tagesausflüge. Zuletzt galt in Hessen die Regelung auch in den Kreisen Fulda und Vogelsberg.

Die Richter kritisierten weiter, dass der Begriff "tagestouristischer Ausflug" in der Allgemeinverfügung nicht näher erklärt werde. Sie hatten zudem generelle Zweifel, "ob die Beschränkung des Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge ernsthaft zur Senkung der Infektionsfälle im Landkreis Limburg-Weilburg beitragen könne", teilte das Gericht mit. Stattdessen dürfte die Maßnahme dazu führen, dass sich viele Menschen dann drinnen mit anderen Personen treffen. Für rechtmäßig hielten die Richter dagegen die nächtliche Ausgangsbeschränkung im Kreis, die die Verfügung ebenfalls regelt.

Das Eilverfahren hatte nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Privatperson angestrengt. Der bereits am 15. Januar ergangene Beschluss beziehe sich zunächst einmal nur auf das konkrete Verfahren, erläuterte sie.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel zulässig. Allerdings kann es sein, dass die 15-Kilometer-Regel im Kreis Limburg-Weilburg bald aufgehoben wird. Möglich ist das, wenn ein Corona-Hotspot fünf Tage in Folge unter der Sieben-Tages-Inzidenz von 200 liegt. Die Inzidenz sei rückläufig, teilte ein Kreissprecher mit. Derzeit liegt der Wert nach Daten des Robert Koch-Instituts bei 156,5.

Auch das Verwaltungsgericht Gießen hat sich mit der 15-Kilometer-Regel beschäftigt - einen Eilantrag dagegen aber abgelehnt. Der Kläger habe unter anderem argumentiert, dass die Regelung des Kreises Gießen ihn in seinen Grundrechten einschränke. Zur Begründung ihrer Entscheidung führte das Gericht laut Mitteilung aus, dass die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Rahmen eines Eilverfahrens derzeit nicht abschließend beurteilt werden könne. Der Beschluss ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig. Im Kreis Gießen gilt die 15-Kilometer-Regelung allerdings inzwischen nicht mehr - sie trat am Montag außer Kraft wegen der gesunkenen Inzidenz.

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