Wiesbaden/Gießen (dpa/lhe) - Genesungsbegleiterinnen und -begleitern können aus Sicht des hessischen Sozialministeriums einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen leisten. Dabei handelt es sich um ehemalige Patientinnen und Patienten, die andere Betroffene während Klinikaufenthalten auch anhand eigener Erfahrungen bestärken, unterstützen und Perspektiven mit ihnen entwickeln. Mit ihrer Hilfe sollen Bedürfnisse der Patienten stärker berücksichtigt und so auch die Behandlung positiv beeinflusst werden.
Hessen habe die Einbeziehung von Genesungsbegleitern in die Behandlung und Versorgung psychisch erkrankter Menschen in der Novellierung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes im Jahr 2021 festgeschrieben, erklärte das Ministerium auf dpa-Anfrage. Zudem würden Projekte gefördert, die solche Expertinnen und Experten "in eigener Sache" einbeziehen.
Die sogenannte Ex-In-Bewegung, die sich bundesweit für das Thema stark macht und auch die Ausbildung vorantreibt, geht deutschlandweit von rund 2000 ausgebildeten und 800 tatsächlich arbeitenden Genesungsbegleitern aus. Aus Sicht von Patientenvertretern sind das deutlich zu wenige. So wurden alleine in Hessen laut Versorgungsatlas 2020 insgesamt 46.962 Fälle stationärer Behandlung in der Erwachsenenpsychiatrie registriert sowie 3754 Fälle in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Verweildauer lag 2020 in der Erwachsenenpsychiatrie in Hessen bei durchschnittlich 23,8 Tagen und im Kinder- und Jugendbereich bei 38,7 Tagen.
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