Gesundheit - Wiesbaden:Die neuen hessischen Corona-Regeln

Corona
Scheinwerferlicht spiegelt sich in einer Discokugel. Foto: picture alliance / dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gelten ab Donnerstag deutlich weniger strenge Corona-Regeln. Die Testpflicht wird an vielen Stellen gelockert. Es dürfen wieder mehr Menschen ohne extra Anmeldung zu größeren Festen und Veranstaltungen kommen.

Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt aber den Wert von 35 übersteigen, entfallen die neuen Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen zum Schutz vor einer Ansteckung. Diese Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung läuft zunächst bis zum 19. August.

VERANSTALTUNGEN: Veranstaltungen ab 25 Personen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern und Teilnehmerinnen stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Menschen angehoben. Im Freien sind künftig 1500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig.

Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer einschließlich geimpfter und genesener Personen eingelassen werden.

Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

HOTELS UND ÜBERNACHTUNGEN: Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

GASTRONOMIE: Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

BIBLIOTHEKEN UND ARCHIVE: Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

GROßVERANSTALTUNGEN: Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl etwa bei Fußballspielen von 5000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

CLUBS UND DISKOTHEKEN: Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Diskotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je fünf Quadratmeter möglich. Bislang war eine Person je zehn Quadratmeter Veranstaltungsfläche möglich.

© dpa-infocom, dpa:210722-99-471792/2

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