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Gesundheit - Wiesbaden:Das sind die hessischen Corona-Regeln ab 1. Dezember

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Wiesbaden (dpa/lhe) - In Hessen gelten wegen der anhaltend hohen Corona-Zahlen von Dienstag an (1.12.) erneut strengere Regeln zum Schutz vor einer Ansteckung mit dem Virus. Die Verlängerung des Teil-Lockdowns ist zunächst bis zum 20. Dezember angesetzt. Für die Weihnachtsfeiertage und Silvester hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) aber bereits in Aussicht gestellt, dass sich Familien und Freunde wieder in einem etwas größeren Kreis treffen können.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN IM ÖFFENTLICHEN RAUM Die Kontakte im öffentlichen Raum werden auf fünf Personen aus zwei Hausständen beschränkt. Dazugehörige Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen. Bislang waren bis zu zehn Personen aus maximal zwei Haushalten erlaubt. Da Wohnungen ein besonders geschützter und privater Bereich sind, beschränkt Hessen sich auf die dringende Empfehlung, auch hier die Kontakte in gleicher Weise zu begrenzen.

MASKENPFLICHT Es gilt weiterhin Maskenpflicht auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen. Mund-Nasen-Bedeckungen sind ebenfalls in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, zu tragen. Das gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln und an Haltestellen.

EINKAUFEN In großen Läden und Einkaufszentren darf ab Dezember auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Person je Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Person je 20 Quadratmeter eingelassen werden. Für kleinere Läden bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass ein Kunde pro zehn Quadratmeter im Laden sein darf.

SCHULEN Die Regeln für die Schulen ändern sich nicht. Es gilt eine Maskenpflicht außerhalb des Klassenraums, also auf dem Schulhof und in den Gängen und ab der Klasse 5 auch im Unterricht. Es gibt "Maskenpausen", zum Beispiel wenn gerade gelüftet wird. Strengere Regeln können je nach Infektionszahlen von den Gesundheitsämtern angeordnet werden.

GASTRONOMIE, VERANSTALTUNGEN, FREIZEIT, KULTUR UND SPORT Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, bleiben geschlossen. Dazu zählen Theater, Schwimmbäder und auch Restaurants. Speisen für den Verzehr zu Hause dürfen aber abgeholt oder geliefert werden. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, bleiben untersagt.

DIENSTLEISTUNGEN Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios bleiben geschlossen, Friseursalons unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.

REISEN Übernachtungsangebote im Inland werden nach wie vor nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke erlaubt. Für Verwandtenbesuche über die Weihnachtsfeiertage will Hessen private Übernachtungen in Hotels ermöglichen.

WEIHNACHTSZEIT UND SILVESTER Mitte Dezember soll über eine neue Corona-Verordnung mit konkreten Regeln für die Zeit über die Weihnachtsfeiertage bis nach Silvester entschieden werde. Geplant ist, vom 23. Dezember bis zum 1. Januar Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis zu zehn Personen zu erlauben. Auch dabei sollen Kinder bis 14 Jahre nicht mitzählen.

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