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Gesundheit - Stuttgart:Baden-Württemberg setzt Notbremse um

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Stuttgart (dpa/lsw) - Baden-Württemberg will die Corona-Notbremse des Bundes komplett umsetzen und auch die Ausgangsbeschränkungen erst um 22.00 Uhr beginnen lassen. "Das Gesetz wird eins zu eins umgesetzt", sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Stuttgart. "Jetzt da immer rumzumachen, das hat keinen Sinn."

Zunächst hatte das Land erwogen, die Ausgangsbeschränkungen in Kreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 weiter von 21.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens gelten zu lassen. Die Regierung will nun ihre Corona-Verordnung bis zum Wochenende anpassen. Da es kaum noch Kreise unter einer Inzidenz von 100 gibt, wird die Ausgangssperre mit der Anfangszeit 22.00 Uhr dann fast im ganzen Land gelten.

Kretschmann appellierte an die Menschen in Baden-Württemberg sich an die Regeln zu halten, um die dritte Corona-Welle abflachen zu können. "Der Bundesgesetzgeber hat das jetzt so entschieden. Die deutsche Bevölkerung sehnt sich immer nach Einheitlichkeit, die hat sie jetzt", sagte der Grünen-Politiker. "Was immer man von dem Gesetz halten mag, man muss ihm gehorchen. Das ist in der Demokratie wichtig, das man den Gesetzen folgt."

Die Notbremse soll bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Gegenmaßnahmen festlegen. Bei hohen Infektionszahlen sollen weitgehende Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr greifen. Erlaubt bleibt das Joggen und Spazieren bis Mitternacht, sofern man alleine ist. Auch ein Stopp von Präsenzunterricht ab einer Inzidenz von 165 und strengere Bestimmungen für Geschäfte sollen dem Eindämmen der Neuinfektionen dienen.

Kretschmann hält die Ausgangsbeschränkungen eigentlich für zu lasch und hätte sie gern verschärft. Doch die Überprüfung habe ergeben, dass die Gefahr hoch sei, dass eine eigene Landesregelung von Gerichten kassiert würde, hieß es Regierungskreisen. Der Verwaltungsgerichtshof hatte die landesweite Ausgangssperre schon im Februar gekippt.

Die Wirtschaft im Südwesten kritisierte die Notbremse als unverhältnismäßig. "Einzelne Unternehmen und Branchen werden ohne nachvollziehbare Begründung diskriminiert", sagte Wolfgang Grenke, Chef des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages. Das Gesetz zementiere die "Hoffnungslosigkeit von weiten Teilen unserer Wirtschaft", etwa die von Gastronomie und Hotellerie. Grenke begrüßte Nachbesserungen im Einzelhandel mit Click&Meet bis zu einer Inzidenz von 150 und der grundsätzlichen Erlaubnis von Click&Collect unabhängig von Inzidenzwerten. Das gebe eine gewisse Perspektive.

Kretschmann kündigte an, in der Landesverordnung bei den Hochschulen nachsteuern zu wollen. Die Regelung in der Notbremse des Bundes sei so unklar, das müsse man im Land präzisieren. Der Bund wolle die Hochschulen mit den Schulen gleichsetzen. "Das ist einfach nicht umsetzbar." Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz in den Kreisen an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165, ist laut Notbremse Präsenzunterricht auch in Hochschulen verboten.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne) sagte: "Klar ist: Auch in Pandemiezeiten muss sichergestellt sein, dass die Studierenden ihr Studium fortsetzen oder abschließen können." Das Ministerium wolle sich für Ausnahmen in Berlin stark machen. Man gehe davon aus, dass etwa Laborpraktika in naturwissenschaftlichen Studiengängen oder im Medizinstudium wie auch praktische Ausbildungsbestandteile zum Beispiel an den Kunst- und Musikhochschulen weiterhin durchgeführt werden können. Die Chancen dafür stehen nicht so schlecht. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Sabine Dittmar, hatte am Dienstag erklärt: Hier hätten "die Länder natürlich die Möglichkeit, das zu regeln".

Mit der Notbremse muss auch das Tübinger Corona-Modellprojekt nach sechs Wochen vorerst beendet werden. "Ab Montag ist also auch bei uns alles dicht. Theater, Handel, Schulen und Kitas", schrieb Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) auf seiner Facebook-Seite. Die Regelung gilt auch für andere Modellprojekte etwa in Rostock oder Münster.

© dpa-infocom, dpa:210422-99-305583/4

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