Gesundheit - Stadtbrücke Frankfurt (oder):Kurzshopping in Polen wieder ohne Test bei Rückkehr möglich

Brandenburg
Zwei Personen gehen über den deutsch-polnischen Grenzübergang von Frankfurt (Oder) nach Slubice. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können wieder zum kurzen Einkaufsausflug über die Grenze nach Polen fahren - ohne Corona-Quarantäne und negativen Test bei Rückkehr. Mit der neuen Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes ist das seit Donnerstag möglich. Wer für weniger als 72 Stunden direkte Verwandte (ersten Grades) besuche oder für bis zu 24 Stunden zum Einkaufen nach Polen fahre, brauche weder Quarantäne noch Test, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Dominik Lenz, am Freitag. Das Kabinett werde am Montag entscheiden, ob die aktuelle Quarantäneverordnung des Landes ausläuft oder entsprechend geändert wird.

Polen verlangt allerdings nach den geltenden Regeln bei der Einreise weiterhin einen Test, um Quarantäne zu verhindern - egal, wie lange man dort ist. Ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Für bestimmte Gruppen gelten Ausnahmen von der Quarantäne. Das Brandenburger Gesundheitressort erklärte, das Bundesministerium für Gesundheit als auslegende Behörde habe bestätigt, dass Test und Quarantäne für Besuche unter 24 Stunden für Einkäufe, Arztbesuch oder Kurzausflüge entfielen. Das gelte auch für Besuche unter 72 Stunden von Verwandten ersten Grades oder zur Wahrnehmung eines gemeinsamen Sorgerechts.

Für Berlin gilt das Gleiche wie für Brandenburg: Die Gesundheitsverwaltung der Hauptstadt erklärte, die Regelung richte sich nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes.

Das Nachbarland Polen ist seit vergangenen Sonntag nur noch ein Corona-Risikogebiet. Damit entfiel bereits die Corona-Testpflicht vor der Einreise auf dem Landweg und es reichte, sich bis zu 48 Stunden nach der Einreise testen zu lassen. Vom 21. März bis 8. Mai war Polen wegen der hohen Infektionszahlen ein Hochinzidenzgebiet mit größeren Reiseeinschränkungen, weil die Zahl neuer Infektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche über 200 lag.

Mit der neuen Regelung hob die Bundesregierung die generelle Quarantänepflicht bei der Einreise aus mehr als 100 Ländern auf. Wer von dort nach Deutschland kommt, kann sich mit einem negativen Test von der Quarantäne befreien. Für Flugreisende ist der Test sowieso notwendig. Genesene und vollständig gegen Corona Geimpfte müssen nur noch in Quarantäne, wenn sie aus einem Gebiet mit neuen Virusvarianten kommen; ein Test vor und nach der Einreise entfällt.

Ende April hatte das Brandenburger Kabinett bereits entschieden, dass vollständige geimpfte Menschen nach ihrer Einreise aus dem Hochinzidenzgebiet Polen nicht mehr in zehntägige Quarantäne müssen. Grenzpendler, die aus beruflichen, familiären oder anderen triftigen Gründen die Grenze überschreiten, waren schon von der Quarantänepflicht ausgenommen, mussten aber zwei Mal wöchentlich einen negativen Test vorlegen.

© dpa-infocom, dpa:210514-99-595819/4

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