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Gesundheit - Soest:Land ordnet Corona-Notbremse für Kreis Soest ab Dienstag an

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Für den Kreis Soest hat das Land NRW eine ab Dienstag geltende Corona-Notbremse angeordnet. Das teilte das Gesundheitsministerium am Sonntagabend mit. In dem Kreis habe der Inzidenzwert am Samstag drei Tage hintereinander über der kritischen Marke von 100 gelegen, hieß es zur Begründung. Am Sonntag lag die Inzidenz laut Robert Koch-Institut aber leicht unter 100: bei 98,7.

Die Notbremse bedeutet: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Viele Geschäfte, Kulturstätten und Anbieter bestimmter Dienstleistungen dürfen niemanden mehr in die Räume lassen. Allerdings: Der Kreis kann noch entscheiden, dass die Nutzung dieser Angebote mit einem tagesaktuellen Negativtest zulässig bleibt.

Alle nicht für den täglichen Bedarf nötigen Geschäfte - also etwa Bau- und Gartenmärkte, Textilgeschäfte und Buchhandlungen - dürfen wieder nur Abholservice (Click&Collect) anbieten. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann sind wieder unzulässig. Dazu zählen etwa Kosmetik- und Nagelstudios. Medizinisch erforderliche Dienstleistungen bleiben erlaubt. Auch Friseure dürfen geöffnet bleiben. Museen und Kunstausstellungen müssen geschlossen bleiben. In Zoos und Botanischen Gärten ist nur der Aufenthalt im Freien erlaubt.

© dpa-infocom, dpa:210418-99-255254/2

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