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Gesundheit:Sind Kurzarbeitergeld und Hartz IV vergleichbar?

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Berlin (dpa) - Viele Firmen müssen Mitarbeiter wegen der Corona-Pandemie derzeit in Kurzarbeit schicken. Betroffene bekommen dann weniger als ihren bisherigen Nettolohn. Das entfacht in sozialen Netzwerken eine Neiddebatte.

BEHAUPTUNG: 1,8 Millionen Zuwanderer erhielten Anfang April 100 Prozent Sozialleistungen - "wie jeden Monat". Zudem heißt es: "Deutsche Angestellte" bekämen dagegen nur noch 60 Prozent von ihrem Lohn.

BEWERTUNG: Die Behauptungen sind teilweise falsch und lassen sich nicht miteinander vergleichen.

FAKTEN: Die genannte Zahl der "Zuwanderer" bezieht sich auf die Schutzsuchenden in Deutschland. Ende 2018 stieg deren Anzahl auf fast 1,8 Millionen. Zwei von drei Flüchtlingen aus den acht Hauptherkunftsländern bezogen laut Arbeitsagentur zu diesem Zeitpunkt Hartz IV. Die genannten Sozialleistungen sind in Deutschland beispielsweise Kindergeld, Sozialhilfe oder Hartz IV. Diese werden in der gegenwärtigen Krise für Asylbewerber ebenso weiterbezahlt wie für andere Bezieher in Deutschland.

In den sozialen Netzwerken wird weiter behauptet, "deutsche Angestellte" erhielten pauschal nur noch 60 Prozent von ihrem Lohn. Das entspricht nicht der Wahrheit. Gemeint ist in diesem Zusammenhang wohl der Bezug von Kurzarbeitergeld. Nach Paragraf 105 SGB III bekommen Arbeitnehmer 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns. Wer mindestens ein Kind hat, erhält 67 Prozent. Wer auf einer Vollzeitstelle in 50-prozentige Kurzarbeit geht, hat demnach also 80 oder 83,5 Prozent seines alten Nettolohns zur Verfügung.

Nicht alle Firmen in Deutschland müssen wegen der Virus-Krise auf das Kurzarbeitergeld umstellen. Dennoch ist laut einer Umfrage des Ifo-Instituts mit einem drastischen Anstieg zu rechnen. In den kommenden drei Monaten erwarten demnach 25,6 Prozent der befragten Unternehmen Kurzarbeit.

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