Gesundheit - Schwerin:Seit Donnerstag höhere Bußgelder bei Corona-Verstößen in MV

Corona
Fahrgäste verlassen einen Bahnsteig neben einer Straßenbahn. Foto: Oliver Berg/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern gilt seit Donnerstag ein neuer Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln. Die Strafgelder sind deutlich gestiegen. Wer zum Beispiel keine Maske im Öffentlichen Nahverkehr trägt, muss mit 150 Euro Bußgeld rechnen, wenn er erwischt wird. Bisher waren es 25 Euro. Auch Verstöße gegen eine vom Gesundheitsamt verhängte Quarantäne werden teurer. Das Mindest-Bußgeld beträgt jetzt 500 Euro statt wie bisher 100 Euro. Die Obergrenze bleibt bei 2000 Euro.

Hintergrund ist die Sorge, dass durch Reiserückkehrer und wachsenden Leichtsinn die Zahl der Corona-Fälle wieder steigt. Bundesweit liegen die täglichen Infektionszahlen aktuell wieder über 1000. In Mecklenburg-Vorpommern sind sie weiter vergleichsweise niedrig. Es gab zuletzt aber auch Tage mit mehr als 20 registrierten Neuinfektionen.

Die höheren Bußgelder bei Quarantäne-Verstößen gelten als Reaktion auf vermehrt aufgetretene Infektionsfälle nach Auslandsreisen. Wer aus einem Risikogebiet nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, muss zwei Wochen in Quarantäne gehen, es sei denn, er oder sie legt nach einem negativen Test beim Eintreffen ein zweites Negativ-Attest nach einer Woche vor. Allerdings ist unklar, ob sich alle Rückkehrer aus Risikogebieten beim Gesundheitsamt melden.

Auch wer nah mit einem positiv getesteten Menschen tun hatte, muss in Quarantäne. Derzeit sind das in Mecklenburg-Vorpommern einige hundert Menschen. In Ludwigslust führte das zu Protesten, weil 16 Schüler des dortigen Goethe-Gymnasiums nicht wie geplant ihre Jugendweihe am Samstag (15. August) feiern können. Für sie ist nach dem positiven Testergebnis bei drei Lehrern Quarantäne bis zum 16. August angeordnet worden - selbst wenn ihr zweiter Test wieder ein negatives Ergebnis erbringen sollte. Die Ergebnisse werden am Freitag erwartet.

Auch nach zwei negativen Tests bestehe bei sogenannten Erstkontakten ein Restrisiko, erklärte die Leiterin des Gesundheitsamtes des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Ute Siering. Deshalb müsse darauf bestanden werden, dass die Quarantänezeit, die hier schon auf zehn Tage verringert worden sei, eingehalten wird. Bei Reiserückkehrern werde das anders eingeschätzt, weshalb dort etwas andere Regeln gälten.

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