Bern (dpa) - Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur Präimplantationsdiagnostik 2013 freigemacht.
GesundheitSchweiz erlaubt bestimmte Genuntersuchungen an Embryonen
Bern (dpa) - Ab dem 1. September dürfen Ärzte in der Schweiz nach einer künstlichen Befruchtung den Embryo auf bestimmte genetische Merkmale untersuchen. Die Richtlinien sind so eng gefasst wie in Deutschland: Getestet werden darf nur, wenn die Eltern eine schwere Erbkrankheit haben oder Gen-Anlagen, die eine Tot- oder Fehlgeburt wahrscheinlich machen. Embryonen mit Schäden werden der Mutter nicht eingepflanzt. In Deutschland hatte der Bundesrat den Weg zur Präimplantationsdiagnostik 2013 freigemacht.
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