Gesundheit - Saarlouis:Gymnasiallehrer ohne Anspruch auf hohe Impf-Priorität

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"Coronavirus" steht auf einer Tafel in einem leeren Klassenzimmer. Foto: Armin Weigel/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarlouis (dpa/lrs) - Anders als Grundschullehrer haben Lehrer an Gymnasien im Saarland bei der Corona-Impfung keinen Anspruch auf eine hohe Priorität. Das hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes am Montag entschieden und damit den Eil-Antrag eines Gymnasiallehrers zurückgewiesen. Die höhere Priorisierung von Grundschullehrern sei sachlich gerechtfertigt: Grundschulkinder benötigten im Vergleich zu Schülern an weiterführenden Schulen mehr Zuwendung und Nähe. Auch sei es in Grundschulen schwieriger, Abstandsregeln umzusetzen.

Der Gymnasiallehrer hingegen sieht in der unterschiedlichen Priorisierung von Gymnasiallehrern und Grundschullehrern eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung. Er gehört zu der Personengruppe, die einen Anspruch auf Schutzimpfung nur mit erhöhter Priorität haben. Das Gericht sah für den Antragsteller "keine schweren und unzumutbaren Nachteile", wenn er auf den regulär vorgesehen Termin warte. Er sei "keinem hohen Ansteckungsrisiko" unterworfen.

Demgegenüber würde die vorgezogene Impfung sämtlicher Lehrer an weiterführenden Schulen die Impfung anderer Personen mit wohl höheren individuellen Gesundheitsrisiken verzögern. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten binnen zwei Wochen die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes zu.

© dpa-infocom, dpa:210329-99-16965/2

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