Gesundheit - Saarbrücken:Keine Testpflicht mehr für Grenzgänger

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im kleinen Grenzverkehr zwischen dem französischen Gebiet Moselle und dem Saarland gibt es ab (dem heutigen) Donnerstag keine besondere Corona-Testpflicht mehr für Grenzgänger. Stattdessen gelte wieder die sogenannte 24-Stunden-Regelung, nach der Personen bei Aufenthalten von weniger als 24 Stunden von der Testpflicht befreit sind, teilte das saarländische Ministerium für Finanzen und Europa in Saarbrücken mit.

Grund dafür ist, dass das Département Moselle seit dem 2. Mai kein Virusvariantengebiet mehr ist - und die Übergangsfrist von zehn Tagen nach der Neueinstufung ausgelaufen ist. Moselle gilt nun wie ganz Frankreich als Hochinzidenzgebiet. Seit 2. März hatte es verschärfte Einreiseregeln gegeben: Menschen aus Moselle hatten einen negativen Test vorlegen müssen, der nicht älter als 48 Stunden sein durfte.

Das ist nun vorbei. Auch Frankreich nimmt Pendler und Aufenthalte von weniger als 24 Stunden in einem Radius von 30 Kilometern von der Testpflicht aus. Der grenzüberschreitende ÖPNV, der rund zwei Monate ausgesetzt war, war bereits am 3. Mai wieder aufgenommen worden.

Zudem sind seit (dem heutigen) Donnerstag in den ersten Kreisen im Saarland die Beschränkungen der Bundes-Notbremse wieder aufgehoben: Im Kreis Merzig-Wadern und im Kreis St. Wendel gilt nun wieder das Saarland-Modell. Nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr entfallen, es dürfen sich wieder bis zu zehn Personen im Freien treffen, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Corona-Test vorweisen können.

Auch die Nutzung von Außengastronomie ist für negativ Getestete möglich - auch Kinos, Theater und Fitnessstudios dürfen testbasiert aufmachen. Die Testpflicht entfällt für vollständig Geimpfte und für Genesene.

Grund für die Lockerungen ist, dass diese Kreise an fünf Werktagen in Folge bei der Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschritten hatten - und zwar von vergangenem Donnerstag bis Dienstag. Nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes treten dann die Landesregeln am übernächsten Tag in Kraft - also heute.

© dpa-infocom, dpa:210513-99-581228/2

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