Gesundheit - Saarbrücken:Im Saarland tritt 2G-Regel im Einzelhandel in Kraft

Corona
Ein Aufkleber an einer Glastür weist auf die 2G-Regel hin. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Saarbrücken (dpa/lrs) - Im Saarland gilt von Montag (heute) an die 2G-Regel im Einzelhandel. Das bedeutet, dass in Geschäften, die nicht der Grundversorgung dienen, nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt haben. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken oder andere Geschäfte für den täglichen Bedarf.

Im Saarland sind angesichts der zugespitzten Corona-Lage bereits seit Donnerstag schärfere Regeln in Kraft. Im Einzelhandel kam die 2G-Regel mit zeitlicher Verzögerung, um den Ladenbetreibern Zeit zur Vorbereitung zu geben.

2G gilt seit Donnerstag bereits im Freien für Gaststätten sowie für den Freizeit-, Sport- und Kulturbereich. Ausgenommen ist Sport alleine oder mit dem eigenen Haushalt. Ungeimpfte dürfen sich außerdem neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes höchstens noch mit einer weiteren Person treffen.

Für viele Innenbereiche reicht es nicht mehr, geimpft oder genesen zu sein. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden (2G plus). Das gilt etwa für die Gastronomie, Übernachtungen in Hotels, den Besuch von Schwimmbädern, körpernahe Dienstleistungen und Fitnessstudios sowie den Theater-, Kino- oder Museumsbesuch. Clubs und Diskotheken sind geschlossen.

Zudem ist seit dem 2. Dezember die Maskenpflicht verschärft. Eine Maske muss nun auch draußen getragen werden, wenn der Mindestabstand von eineinhalb Metern nicht eingehalten werden kann. In der Regel darf die Maske nur noch beim Essen und Trinken, Sport oder bei bestimmten anderen Tätigkeiten abgenommen werden.

© dpa-infocom, dpa:211206-99-271695/2

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