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Gesundheit - Rostock:Kauf von Luca-App durch das Land: Beschwerde zurückgewiesen

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Rostock (dpa/mv) - Eine österreichische Softwarefirma ist mit ihrer Beschwerde gegen den Kauf der Luca-App durch Mecklenburg-Vorpommern auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Rostock gescheitert. Auf einen Vergaberechtsverstoß könne sich die Cube Software- und Hotel-Projektierungs GmbH schon deshalb nicht berufen, weil sie selbst für eine öffentliche Ausschreibung gar nicht infrage gekommen wäre, teilte das OLG am Mittwoch mit. Die von der Firma entwickelte Software erfülle bis heute nicht die Beschaffungskriterien.

Das Land hatte laut OLG Anfang März 2021 im Wege der Direktvergabe ohne vorherige öffentliche Ausschreibung die Luca App bestellt. Dagegen war die österreichische Firma bei der Vergabekammer des Landes vorgegangen, die den Antrag jedoch als unbegründet zurückgewiesen hatte.

Wie schon die Vergabekammer verwies auch das OLG auf die geforderte Kompatibilität mit dem von den Gesundheitsämtern verwendeten Programm Sormas. Das von Cube angebotene Programm verfüge nicht über eine entsprechende Schnittstelle. Es habe auch keiner Vorabinformation über eine entsprechende Anforderung bedurft, da Sormas jedermann zugänglich gewesen sei. Bei der Organisation der technischen Kontaktnachverfolgung habe sich das Land auf die gebotene Eile berufen.

Patrick Hennig, Geschäftsführer der Culture4Life GmbH, die die Luca-App betreibt, sagte: "Wir freuen uns natürlich, dass durch die Vergabekammern unsere Auffassung bestätigt wurde und wir daher weiterhin Luca gemeinsam mit den Gesundheitsämtern einsetzen können."

Cube kritisierte, dass ein möglicher Vergaberechtsverstoß gar nicht erst geprüft worden sei unter Verweis auf Annahmen, die ungeprüft übernommen worden seien. Auch kritisierte Geschäftsführer Rudolf Tucek die angegebene Art der Markterhebung durch das Land als unzureichend. Laut Gericht hatte das Land mit deutschen und englischen Suchbegriffen gesucht. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

© dpa-infocom, dpa:210831-99-41131/4

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