Gesundheit - Potsdam:Maskenpflicht im Freien gestrichen: Aufruf zum Impfen

Brandenburg
Ministerpräsident Dietmar Woidke. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Brandenburgs Landesregierung hat angesichts sinkender Infektionszahlen weitreichende Lockerungen der Corona-Beschränkungen beschlossen. So seien ab Mittwoch sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs könnten mit beschränkter Personenzahl unter strengen Hygiene-Auflagen wieder öffnen, sagte Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) am Dienstag nach der Kabinettssitzung.

Zudem soll die Maskenpflicht im Freien komplett entfallen. Auch in Grundschulen und Horten müssen Kinder keine Masken mehr tragen. Weiterhin gelten soll die Maskenpflicht dagegen in geschlossenen öffentlichen Räumen wie in Geschäften und im Nahverkehr. Auch die Hygiene- und Abstandsregeln müssten im öffentlichen Bereich weiter eingehalten werden, mahnte Woidke. "Wir freuen uns auf einen unbeschwerten Sommer, aber wir wollen auch einen schönen Herbst erleben."

Eine Testpflicht etwa in der Innen-Gastronomie oder bei Kulturveranstaltungen entfällt, wenn die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche in einer Region fünf Tage lang unter 20 liege, erklärte der Regierungschef. Landesweit betrug die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag 6,2. "Derzeit gilt diese Erleichterung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in Brandenburg", sagte Woidke.

Innenminister Michael Stübgen (CDU) rief die Brandenburger auf, sich trotz sinkender Infektionszahlen vollständig gegen das Coronavirus impfen zu lassen. "Wir müssen den Sommer nutzen, um uns vor einer Wiederholung des Pandemie-Winters zu schützen", sagte Stübgen. Mehr Freiheiten führten bei manchen Menschen dazu, eine Impfung nicht mehr für notwendig zu halten. "Ein erneuter Lockdown lässt sich nur durch Impfschutz verhindern, und Impfschutz gibt es nur als Gemeinschaftsprojekt", betonte der Minister.

Die weiteren Regelungen im Einzelnen:

Die TESTPFLICHT gilt unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz weiterhin in Schulen, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, für Kontaktsport in Hallen und bei sexuellen Dienstleistungen. In der Außengastronomie gibt es keine Testpflicht mehr.

Die MASKENPFLICHT gilt weiter in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie in allen weiterführenden Schulen.

In DISKOTHEKEN UND CLUBS gilt weiterhin grundsätzlich eine Testpflicht. Es darf nicht mehr als ein Gast pro zehn Quadratmeter eingelassen werden. Bundesweit zeigt sich bei Tanzclubs ein uneinheitliches Bild. In Berlin sind Tanzveranstaltungen im Freien mit bis zu 250 zeitgleich Anwesenden ebenfalls wieder möglich. Voraussetzung für die Teilnahme ist aber ein negativer Corona-Test. Auch Sachsen-Anhalt öffnet Clubs und Diskotheken: Die Besucherzahl ist auf 60 Prozent der sonst zugelassenen Gästezahl begrenzt, wie das Kabinett am Dienstag beschloss. In Bayern gibt es dagegen noch keine Öffnungsperspektive.

PRIVATE FEIERN aus besonderen Anlass sind mit bis zu 100 Gästen draußen und 50 Teilnehmern drinnen erlaubt. Bei sonstigen Zusammentreffen in geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Höchstzahl von zehn Personen aus zwei Haushalten.

VERANSTALTUNGEN sind grundsätzlich mit bis zu 1000 Gästen wieder zugelassen. In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht und bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter zusätzlich eine Testpflicht.

DEMONSTRATIONEN sind ohne Einschränkung der Personenzahl und ohne Maskenpflicht wieder erlaubt.

© dpa-infocom, dpa:210615-99-04817/6

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