Gesundheit - Potsdam:Landtag stellt Weichen für mögliches Notparlament

Brandenburg
Das Dach über dem Portal der Lustgartenfassade des Stadtschlosses. Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Der Landtag in Brandenburg kann wegen der Corona-Krise notfalls auch mit rund einem Viertel seiner Abgeordneten weiterarbeiten. Das Plenum beschloss am Mittwoch in Potsdam mit Mehrheit, dass das Parlament bei einer außergewöhnlichen Notlage mit mindestens 23 der 88 Abgeordneten Beschlüsse fassen kann. Die Fraktionen sollen dann entsprechend ihrer Stärke vertreten sein. Auf SPD und AfD entfielen für eine Besetzung mit 23 Abgeordneten je sechs Parlamentarier, auf die CDU vier, auf Grüne und Linke je drei und auf Freie Wähler ein Abgeordneter. Das Präsidium müsste für diesen Fall eine Notlage beschließen. Die Regelung ist bis Ende Juni befristet.

Bisher ist der Landtag regulär beschlussfähig mit mindestens 45 anwesenden Abgeordneten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Thomas Domres, sagte, mit der Neuregelung sollten parlamentarische und demokratische Rechte eingeschränkt werden. Die Entscheidung über eine Notlage gehöre ins Plenum. Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Daniel Keller, sagte dagegen, "alle demokratischen Rechte" würden gewährleistet. Sein CDU-Kollege Steeven Bretz verwies darauf, dass es keine verbindliche Regelung sei, die in die Rechte von Abgeordneten eingreife - alle Fraktionen müssten mitmachen. Der Landtag beschloss mit Mehrheit auch, dass die Stimmabgabe in Krisenzeiten auch per Telefon, schriftlich oder elektronisch möglich sein soll.

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