Gesundheit - Potsdam:Gericht stoppt Einreiseverbot Zweitwohnungsnutzer

Brandenburg
Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Zwei Berliner Kläger dürfen trotz des vom Landkreis Ostprignitz-Ruppin verhängten Einreisestopps zur Eindämmung der Corona-Ansteckungsgefahr zu ihren Zweitwohnsitzen reisen. Diese Entscheidung veröffentlichte das Potsdamer Verwaltungsgericht am Mittwoch (VG Potsdam, Beschlüsse vom 31. März 2020 - VG 6 L 302/20 und VG 6 L 308/20).

Der Landkreis hatte vergangene Woche das Einreiseverbot als einzige Kommune in Brandenburg erlassen. Seitdem sind touristische Reisen aus privatem Anlass verboten, um das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu überfordern. Zunächst sollten auch alle, die einem Zweitwohnsitz in dem Kreis haben und die Wohnung nicht zwingend für die Arbeit nutzen, gehen müssen. Anschließend änderte der Kreis die Verfügung ab: Wer einen Zweitwohnsitz hat und schon im Kreis ist, soll bleiben können.

Auch in Zeiten der Krise müsse sich der Staat an Recht und Gesetz halten und die Grundrechte, einschließlich der Freizügigkeit, achten, betonte Rechtsanwalt Marc Wesser als Vertreter der Kläger. Alles andere würde das Vertrauen der Bevölkerung in die Angemessenheit der Anti-Corona-Maßnahmen untergraben.

Bei den beiden Berlinern geht es nach Gerichtsangaben zum einen um einen Kanzleisitz und die Arbeit in dem Kreis aus dem Homeoffice. Der andere wollte Sicherungsmaßnahmen an einer Immobilie durchführen.

Nach Auffassung des Gerichts könne derzeit nicht festgestellt werden, dass das Einreiseverbot zur Verhinderung des Virus erforderlich sei, hieß es. Anerkannt werde aber das Anliegen, die medizinische Kapazitäten nicht zu schwächen.

Der Landrat kann nach den Angaben gegen die Beschlüsse Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Geprüft würden derzeit die sich aus der Gerichtsentscheidung ergebenden weiteren Schritte, teilte der Landkreis mit.

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