Berlin (dpa) - Die verpflichtende Einführung von E-Rezepten in Arztpraxen, Apotheken und Kliniken wird verschoben.
Es sei deutlich geworden, das „die erforderlichen technischen Systeme noch nicht flächendeckend zur Verfügung stehen“, heißt es in einem Schreiben des Bundesgesundheitsministeriums, das der dpa vorliegt und auf den 20. Dezember datiert ist. Zuvor hatte „Apotheke Adhoc“ berichtet. Die Verfügbarkeit sei Voraussetzung für die verpflichtende Einführung, so ein Ministeriumsvertreter. Nun soll „der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb in den kommenden Wochen schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden“. Ein neuer Termin, ab dem die Pflicht greift, steht noch nicht fest.
Das Schreiben ist an die Gesellschafter der für das E-Rezept zuständigen Firma Gematik gerichtet. Zu den Gesellschaftern gehören etwa die Bundesärztekammer und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen sowie das Bundesgesundheitsministerium, das die Mehrheit an der Gematik hält. In der Ärzteschaft hatte es starke Bedenken gegeben - der ursprüngliche Zeitplan wurde für unrealistisch gehalten. Diesen Bedenken wird nun Rechnung getragen.
Mammutprojekt im Gesundheitswesen
Die Digitalverschreibung ist ein Mammutprojekt im Gesundheitswesen, das schon seit längerem Anlaufschwierigkeiten hat. Ein Pilotprojekt im Sommer in Berlin und Brandenburg brachte kaum Erkenntnisse. Die für Oktober vorgesehen bundesweite Testphase wurde auf Dezember verschoben, weil es an notwendigen IT-Updates mangelte. An dem deutschlandweiten Pflichtstart ab Januar wurde zunächst festgehalten, die Verpflichtung wurde aber aufweicht: Im November teilte die Gematik mit, dass sie die Pflicht nur auf diejenigen beziehen werde, „die dazu technisch in der Lage sind“. Damit wurde die Einführungspflicht zu einem Papiertiger - und selbst diese schwache Vorgabe wandert nun in den Mülleimer.
Die Gematik bezeichnete das erste Quartal 2022 in einer Mitteilung vom Dienstag als „Übergangszeitraum“, in dem Installationen und Schulungen für den Einsatz der Updates stattfinden könnten. Die Firma untermauerte ihre Forderung an die Gesundheitsbranche, „dass die Testphase von allen Beteiligten intensiv genutzt werden muss, damit ein Digitalisierungsprojekt wie das E-Rezept gemeinsam gelingen kann“. Sobald bestimmte Qualitätskriterien erfüllt sind, soll das E-Rezept flächendeckend ausgerollt werden. Das weitere Vorgehen werde in den kommenden Wochen mit den Gesellschaftern abgestimmt, so die Gematik.
QR-Code statt Zettel
Mit dem E-Rezept soll die Zettelwirtschaft bei Rezepten beendet werden. Derzeit bekommen die rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland jedes Jahr etwa 500 Millionen Verschreibungen. Künftig sollen sie einen QR-Code erhalten, entweder im Smartphone oder - falls man die Gematik-App „E-Rezept“ noch nicht nutzt - ausgedruckt. Der Zugriff auf die Digitalverschreibung über die App kann praktisch sein, etwa wenn man eine Videosprechstunde wahrgenommen hat und der Arzt danach kein Papierrezept per Post schicken muss. Für Privatversicherte gilt das Digitalrezept nicht.
Die Gesundheitsbranche reagierte erleichtert auf die Verschiebung des Pflichtstarts. „Die erschreckend geringe Anzahl an erfolgreich ausgestellten E-Rezepten zeigt, dass eine echte und erfolgreiche Testphase fehlt“, hieß es vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt wies darauf hin, dass Anfang Dezember lediglich 42 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet worden seien. Intensive flächendeckende Tests seien notwendig.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) betonte, man sei für das eRezept und die zügige Einführung. Die Apotheken seien bereit. „Aber betrachtet man den kompletten Prozess von der Verordnung über die Einlösung und Quittierung bis hin zur Abrechnung des eRezeptes, dann gibt es noch erhebliche technische Probleme“, sagte der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sprach von einer „späten, aber richtigen Einsicht“.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverbandes, Ulrich Weigeldt, wertete die Verschiebung. Die Digitalisierung dürfe „keine technischen sowie bürokratischen Hürden aufwerfen, die den Arbeitsfluss erschweren“. Keinesfalls dürfe für die Patientinnen und Patienten die Versorgung mit Arzneimitteln gefährdet sein, „weil die Technik irgendwie hakt oder Daten falsch übermittelt werden“, so Weigeldt.
Verärgert äußerte sich hingegen der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe „endlich Schwung in die flächendeckende Einführung des E-Rezepts bringen“ wollen. Doch jetzt sei das Projekt „auf Grund gelaufen“. Es sei „gerade die Ärzteschaft, die gern an alten Zöpfen zu Lasten der Patientinnen und Patienten festhält.“
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