Gesundheit - Münster:Fehlerhafte Bescheide zu Corona-Soforthilfen aufgehoben

Gesundheit - Münster: An der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: "Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". Foto: Guido Kirchner/dpa
An der Außenfassade steht auf einem Schild der Schriftzug: "Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". Foto: Guido Kirchner/dpa (Foto: dpa)

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Münster (dpa/lnw) - Im Streit um Rückforderungen von Corona-Soforthilfen hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Freitag fehlerhafte Bescheide aufgehoben. Damit schloss sich das OVG der Sicht der Verwaltungsgerichte aus der Vorinstanz an. Das Land kann aber nach Hinweisen des Gerichts die Schlussbescheide neu festsetzen und so überzahlte Beträge zurückfordern. Dagegen ist Beschwerde möglich (Az.: 4 A 1986/22, 4 A 1987/22, 4 A 1988/22).

Die Kläger hatten im Frühjahr 9000 Euro Soforthilfen als Selbständige oder Unternehmer bekommen. Mit Hilfsprogrammen von Bund und Land sollte ein Zusammenbruch der Wirtschaft im ersten Lockdown verhindert werden. Nach drei Monaten verschickte das Land Schlussbescheide und forderte rund 7000 Euro zurück. Laut OVG waren dabei wegen des Zeitdrucks Formulierungsfehler passiert, die bei den Empfängern für nachvollziehbare falsche Erwartungen geführt hatten. So war unklar, ob mit den Hilfen ausgefallener Umsatz, Zahlungsprobleme oder Unterhalt ersetzt werden sollten.

An den Verwaltungsgerichten des Landes waren rund 2500 Klagen aufgelaufen.

© dpa-infocom, dpa:230317-99-996603/2

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